Richtig Lüften - Feuchteschutzlüftung
Wie lüfte ich meine Wohnung richtig damit kein
Schimmel entsteht?
Wie lüfte ich meine Wohnung richtig damit kein
Schimmel entsteht?
Was ist eine Feuchteschutzlüftung? Wie soll ich meine Wohnung richtig lüften?
Diese Frage haben Sie sich mit Sicherheit auch schon einmal gestellt. Die Wohnungslüftung wird im Wesentlichen in der DIN 1946-6 geregelt. Grundsätzlich müssen Sie beachten, dass die Raumluft in geschlossenen Räumen zur Sicherstellung des Feuchteschutzes alle 4 Stunden einmal komplett ausgewechselt werden muss. Sofern sich in den Wohnräumen auch noch Personen aufhalten ist der Intervall des Luftaustausches zu verkürzen.
Richtiges lüften setzt voraus, dass zum einen ausreichend Sauerstoff (saubere Außenluft) zur Verfügung steht um die Schadstoffe in der Raumluft abzusenken. Zum anderen muss die Außenluft jedoch auch die durch die Nutzung entstandene Feuchtigkeit abzuführen. Nur wenn die „frische“ Außenluft diese Anforderungen erfüllt dürfen die Innenräume gelüftet werden.
In diesem Artikel möchte ich mich hauptsächlich der zweiten Anforderung „richtig lüften zur Abführung von Feuchtigkeit“ beschäftigen.
Der Mensch hält sich in Innenräumen etwa bis zu 70% auf. Durch die Nutzung steigt zwangsläufig die Luftfeuchtigkeit in Räumen an. Diese ist umgehend nach außen abzführen. Sie müssen aber auch berücksichtigen, dass gerade in neu gebauten oder renovierten Gebäuden und Wohnungen über einen Zeitraum von 2-5 Jahren zusätzlich Baufeuchte an die Raumluft abgegeben wird.
So kommt es sehr schnell vor, dass die Raumluftfeuchtigkeit in kurzer Zeit eine relative Luftfeuchtigkeit von bis zu 70-80% erreicht.
Hierbei ist zu beachten, dass Schimmelpilz bereits bei etwa 70% relativer Luftfeuchtigkeit optimale Wachstumsbedingungen vorfindet. Entscheidend ist jedoch der Feuchtigkeitsgehalt an der Bauteiloberfläche. Diese liegt in der Regel, aufgrund der niedrigeren Oberflächentemperatur am Bauteil, immer etwas höher als die Raumluftfeuchtigkeit. Sofern diese Bedingungen, 12 Stunden am Tag über einem Zeitraum von 5 Tagen anstehen, ist die Gefahr einer Schimmelpilzbildung extrem groß.
Die landläufigen Meinung, dass Feuchtigkeit auch durch geschlossene Wände entweicht ist einfach ausgedrückt, großer Schwachsinn. Atmende Wände gibt es nicht. Durch Außenwände bzw. Außenbauteile diffundiert etwa nur bis zu 5% Luftfeuchtigkeit und spielt im Verhältnis zur anstehenden und abzuführenden Luftfeuchtigkeit keine Rolle. Gerade in sanierten Gebäuden und Wohnungen bei denen die Luftdichtheit, z.B.
wesentlich verbessert wurde, reicht ein zweimaliges tägliches Stoßlüften nicht mehr aus.
In der Innenraumluft sind sehr viele Schadstoffe enthalten. Schadstoffe sind fast in allen Gegenständen in den Räumen enthalten und geben diese an die Innenraumluft ab. Gerade in neu gebauten oder rnovierten Gebäuden ist die Schadstoffbelastung in den ersten Jahren nach dem Bezug zu hoch. Nicht selten wird bei Luftqualitätsmessungen festgestellt, dass die zulässigen Grenzwerte um den Faktor 10 überschritten sind. Im Laufe der Jahre nimmt diese jedoch wieder stark ab.
Ich empfehle immer Babys oder Kleinkinder erst nach etwa einem Jahr mit intensiver Lüftung zu beziehen. Häufig ist das allerdings aber auch recht schwierig oder nicht realisierbar.
Die Raumluft wird hauptsächlich durch folgende Schadstoffe belastet:
Richtig lüften bedeutet nicht anderes, als das die anfallende Luftfeuchtigkeit über den gesamten Tagesverlauf kontolliert abzuführen ist. Richtig lüften bedeutet nicht gleichzeitig, dass jedes neu gebaute oder sanierte Gebäude eine Lüftungsanlage benötigt. Grundsätzlich ist die Raumluftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer dauerhagt zu kontrollieren. Sofern die Luftfeuchtigkeit den Grenzwert von 50% relativer Luftfeuchtigkeit überschreitet, ist die Wohnung zu richtig zu lüften. Das kann durchaus von Hand durch das Öffen und Schließen der Fenster erfolgen.
Wie soll die Luftfeuchtigkeit durch das Öffnen und Schließen der Fenster über den ganzen Tagesverlauf kontinuierlich abfgeführt werden, wenn die Nutzer tagsüber etwa 8-10 Stunden außer Haus sind? Ich muss zugestehen, das ist eine berechtigte Frage.
Die Raumlüftung kann zum einen automatisch durch eine Lüftungsanlage oder von Hand erfolgen. Gebäude oder Wohnungen die von Hand (öffnen und schließen der Fenster) gelüftet werden, müssen über entsprechende Vorrichtungen wie z.B. Außenluftdurchlass oder Fensterfalzlüfter verfügen. Zu beachten ist, dass wie bereits oben erwähnt, ein 0,25 facher nutzerunabhängiger Luftwechsel in der Wohnung sicherzustellen ist. Bei Anwesenheit ist diese auf den 1,0 fachen Wert zu erhöhen.
Ein dauernder Betrieb der Lüftungsanlage ist meiner Meinung nach entgegen der DIN 1946-6 nicht immer notwendig. Gerade in Gebäuden mit niedrigeren Oberflächentemperaturen an den Außenbauteilen (Außenwände, Dächer etc.) sind hierbei gefährdet. Wenn feuchtere und evtl. wärmere Außenluft in die Innenräume gelangt, kann das sehr schnell zur Feuchteanreicherung der Raumluft sorgen.
Die Gefahr, dass diese Feuchtigkeit an Wärmebrücken wie Außenwandecken, Heizkörpernischen o.ä. kondensiert ist nicht zu unterschätzen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Energieberater für Gebäude mit Denkmalschutz und besonders erhaltenswerte Bausubstanz werde ich gerade mit diesem Phänomen häufig konfrontiert.
Eine dauerhafte Mindestlüftung muss demzufolge nicht immer sinnvoll sein. Jedoch wird dies von den Lüftungsplanern komplett ignoriert. Lüftungsanlagen sind nach den derzeitig geltenden DIN Normen zu berechnen und ausgzulegen.
Seit zirka 10 Jahren werden Fensterelemente eingebaut die mindestens mit 2 oder sogar 3 Lippendichtungen ausgestattet sind. Die immer dichtere Bauweise unserer Wohngebäude birgt in Zusammenhang mit sehr dichten Fenstern eine Gefahr die derzeitig noch nicht weit bekannt ist. Seit der Jahrtausendwende wurde immer öfters ein Schimmelpilzbefall im Fensterfalz beobachtet. Nun stellt sich die Frage: Woher kommt der Schimmel im Fenster? Wobei doch der Fensterflügel eigentlich so dicht ist, dass zwischen Flügel und Rahmen kein Luftaustausch stattfindet.
Dieses Phänomen entsteht allerdings nur in Gebäuden die eine Luftdichtheit besitzen, wie zum Beispiel im Niedrigenergiehaus, Passivhaus, Effizienzhaus. Die relative Luftfeuchtigkeit in der Wohnung spielt dabei nicht einmal die entscheinde Rolle. Die Luftwechselrate (n50-Wert) dieser Gebäude liegt in der Regel zwischen 0,8 und 1,5 h-1.
Inzwischen ist für Neubauten sowie für energetisch modernisierte Gebäude ein Lüftungskonzept zu erstellen. In diesem Lüftungskonzept wird festgestellt, ob die natürlichen Undichtigkeiten der Fenster und Türen ausreichen um den nutzerunabhängigen Luftwechsel zum Feuchteschutz sicherzustellen. Sehr häufig reichen diese Undichtigkeiten nicht mehr aus. Lüftungstechnische Maßnahmen sind demzufolge notwendig.
Die letzte Rettung ist dann meistens ein Fensterfalzlüfter weil die Installation einer Lüftungsanlage zu kostspielig ist.
In einem Wohngebäude entsteht im unteren Geschoss immer ein kleiner Unterdruck (in der Heizperiode) und im obersten Geschoss ein Überdruck. Demzufolge strömt im Erdgeschoss Außenluft über Fugen etc. ein. Durch den Wasserdampfpartialdruck im Gebäude wird Luftfeuchtigkeit in der Wohnung im obersten Geschoss in den Fensterfalz der Fenster gedrückt.
Fast alle Fenster besitzen kleinere Undichtigkeiten wie zum Beispiel zwischen dem Fensterflügel und dem Fensterrahmen. In Fenster die mit Fensterfalzlüfter ausgestattet sind strömt nicht nur Außeluft in den Wohnraum ein.
Feuchte Raumluft stömt genauso in den Spalt zwischen Fensterrahmen und Flügel ein. Dabei wird ein Menge Feuchtigkeit in den Spalt transportiert.
Allerdings ist davon nicht nur der Fensterrahmen betroffen. In die Gurtwickleröffnung des Rollladenkasten dringt ebenso warme feucht Innenraumluft ein und kondensiert daraufhin im Rolladenkasten. Sehr häufig ist dann ein Schimmelpilzbefall am Rolladenbehang zu erkennen. Oder aber der Rollladenkastendeckel durchfeuchtet von Hohlraum aus.
In der Raumluft von +20°C sind bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50% etwa 8,6 g Wasser physikalisch gebunden. Demgegenüber besitzt eine Außenluft mit einer 80%igen relativen Luftfeuchtigkeit und einer Temperatur von 0°C nur etwa 3,9 g Wasser.
Fensterfalzlüfter im Sturzbereich des Fensterelementes. Hier stellt sich die Frage wie die Lüftung durch den Fensterfalzlüfter bei herabgelassenem Rollladen funktionieren soll. Inzwischen sind zusätzlich fast alle Rollladen mit gedämmten Lammellen und Bürstendichtungen ausgstattet.
Allerdings sind auch zwischen den Glashalteleisten sehr häufig Undichtigkeiten zu erkennen. Diese Problematik tritt in der Regel nur bei Kunststofffensterelementen auf . Vor allem bei der Rahmenverbreiterung von Kunststofffenstern entsteht hier ein großes Problem. Die Rahmenverbreiterung sind fast immer oben und unten offen. Somit strömt feuchte Innenraumluft oben in den Rollokasten.
Aber auch zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk sind häufig Undichtigkeiten vorhanden. Obwohl in der DIN 4108 und der EnEV bereits seit vielen Jahren ein luftdichter Einbau der Fenster gefordert wird. Gerade in der Gebäudesanierung habe ich hier viele Mängel festgestellt. Die nebenstehende Abdichtung ist nicht fachgerecht nach RAL Gütesicherung abgedichtet.
Eindringende Feuchtigkeit kondensiert daraufhin im Fensterfalz und Schimmel bildet sich unweigerlich. Unter ungünstigen Umständen ist sogar eine Eisbildung im Fensterfalz möglich.
Die einfachste Möglichkeit ist die Fenster in der Heizperiode täglich zu öffnen und die Feuchtigkeit inkl. Schmutzablagerungen abzuwischen. In diesem Zuge werden die Räumlichkeiten gleichzeitig mit gelüftet. Andererseits sind dazu viele Mieter oder Nutzer zu bequem.
Sehr häufig ist inzwischen zu beobachten, dass schon die tägliche mehrmalige Wohnungslüftung durch das Öffnen und Schließen der Fenster für die Nutzer zu viel ist. Bei meinen Energieberatungen stoße ich immer wieder auf Widerstand wenn es um die Lüftung per Fensterlüftung geht.
Das Internet ist mittlerweile auch voll von Gerichtsurteilen die schon ein zweimaliges Fensterlüften am Tag keinem Wohnungseigentümer oder Mieter mehr zumuten kann.
Dann bleibt nur noch die Möglichkeit
in die Gebäude einzubauen.
Am Ende fragen mich die Bauherren immer wieder warum der Wohnhausneubau oder aber auch die Gebäudesanierung so teuer ist.
Ene besondere Gefahr geht von innenliegenden Bädern aus. Gerade in mehrgeschossigen Gebäuden mit innenliegenden Bädern ist richtig lüften nur sehr schwer möglich Die Bäder sind häufig fensterlos. Diese Bäder müssen gemäß DIN 18017-3 mit einem Raumluftventilator, der die Luft absaugt, ausgestattet sein.
Über Undichtigkeiten an der Zimmertüre strömt über undichte Bauteilanschlüsse wie Fensterfugen o.ä. Außenluft nach. Sehr häufig stelle ich fest, dass gerade in Wohnungen mit fensterlosen bzw. innenliegenden Bädern ein Schimmelpilzbefall auftritt.
In fast allen Fällen ist entweder der Raumlüfter defekt, oder bewusst nicht eingeschaltet. Der Lüfter ist in der Regel mit dem Lichtschalter gekoppelt. Um Stromkosten einzusparen wird das Deckenlicht nicht eingeschaltet, sondern die Wandleuchte am Spiegelschrank o.ä.. Noch schlimmer ist allerdings die Tatsache, dass nach dem Baden oder Duschen die Zimmertüre zum Flur oder anderen Räumen weit geöffnet wird. Dadurch gelangt warme und vor allem sehr feuchte Badluft in die angrenzenden Räume. Der Kondensatausfall ist dann zwangsläufig selbstverständlich.
Unsere Gesetze fordern seit einigen Jahren in der Sanierung sowie im Neubau eines Wohnhauses eine immer dichtere Bauweise. Die Luftdichtheitsmessung beim Wohnhausneubau ist inzwischen selbstverständlich. Aus diesem Grund fordert die DIN 1946-6, dass ein Lüftungskonzept zu erstellen ist, wenn in der Wohnung beispielsweise mehr als ein Drittel der Fenster erneuert oder eine Dachdämmung mit Dampfbremse/Folie eingebaut wird. In diesem Lüftungskonzept wird lediglich festgestellt, ob in der Wohnung eine lüftungstechnische Maßnahme (LtM) erforderlich ist oder nicht.
Hierzu ist anzumerken, dass auch eine Fensterlüftung von Hand eine lüftungstechnische Maßnahme im Sinne der DIN 1946-6 ist.
Die Frage wie Sie ihre Wohnung richtig lüften ist wie Sie erkennen können von vielen Faktoren abhängig. Für jede Wohnung oder für jedes Gebäude ist diese im Einzelfall zu treffen. Eine pauschale Festlegung ist meiner Meinung nach nicht möglich. Die Vorteile und Nachteile die für oder gegen eine Fensterlüftung oder Lüftungsanlage stehen sind gegenüberzustellen. Jedenfalls ist nicht in jeder Wohnung eine Lüftungsanlage sinnvoll.
Die Entscheigung ob Sie sich für oder gegen eine Lüftungsanlage entscheiden liegt allein bei Ihnen. In der Neubauplanung kann ich als Energieberater den Einbau einer Lüftungsanlage in jedem Fall empfehlen. Zwingend notwendig ist diese allerdings erst bei der Planung eines Passivhauses oder KfW-Effizienzhaus 40 plus.
Die gesetzlichen Vorgaben für diese Gebäude werden nur mit dem Einbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erreicht.
In meiner Tätigkeit als Energieberater erstelle ich Lüftungskonzepte und führe die Nachweise ob eine Lüftungstechnische Anlage notwendig ist oder nicht. EBS Hochfranken ist für Sie tätig im Großraum von Bayern. Davon hauptsächlich in Oberfranken, Oberpfalz, Mittelfranken und Unterfranken sowie Sachsen und Thüringen.
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