Nachhaltiger und klimafreundlicher Neubau
KfW-Förderung für Effizienzhaus 40 als klimafreundlicher, wohngesunder Neubau mit Nachhaltigkeitszertifikat
KfW-Antragsbearbeitung inkl. Nachhaltigkeit
jetzt ab 5.000 € zzgl. Mwst *
KfW-Förderung für Effizienzhaus 40 als klimafreundlicher, wohngesunder Neubau mit Nachhaltigkeitszertifikat
KfW-Antragsbearbeitung inkl. Nachhaltigkeit
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Komplette Antragsbearbeitung inkl. Baubegleitung
jetzt ab 5.000 € zzgl. Mwst *
Das Wichtigste in einigen Sätzen zusammengefasst
Die KfW-Bank fördert ab 01.03.2023 nur noch Neubauten die besonders klimafreundlich eingestuft sind. Als Standard wird dafür das Effizienzhaus 40 herangenommen. Die Förderung beschränkt sich bei Neubauten nur noch auf ein zinsverbilligtes Darlehen ohne weitere Zuschüsse.
Im KFN-Programm sind zwei Förderstufen für möglich.
Die Stufe klimafreundliches Wohngebäude / klimafreundlicher Neubau wird erreicht, wenn mindestens ein Effizienzhaus 40 erreicht wird. Zusätzlich ist der Nachweis für die Einhaltung der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude QNG Plus“ (QNG-Plus) zu erbringen.
Das Gebäude darf weder mit fossilen (Gas / Heizöl) oder biogenen (Brennholz) Energieträgern beheizt werden.
Weitere Anforderungen sind:
Der Nachweis über die Einhaltung dieser Anforderung prüft und bestätigt der Energieberater im Rahmen der Antragsbearbeitung.
Klimafreundlicher Neubau ohne NH-Gütesiegel
Die KfW-Bank fördert derzeitig einen klimafreundlichen Neubau ohne QNG-Siegel mit 100.000 € bis zu 220.000 € je Wohnung als zinsgünstiges Darlehen.
Für die KfW-Antragstellung muss das Treibhausgaspotential (GWP) des Neubaus und die Lebenszyklusanalyse berechnet werden. Die Anforderungen des QNG (Qualtitätssiegel nachhaltiges Gebäude) muss eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen überprüft und bestätigt der Energie-Effizienz-Experte.
Klimafreundlicher Neubau mit NH-Gütesiegel
Für das Wohngebäude wird zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM) beantragt und ausgestellt.
Die förderfähige Investitionssumme steigt auf 150.000 € bis 270.000 € je Wohnung wenn eine QNG-Zertifizierungsstelle die Einhaltung der Anforderungen überprüft und bestätigt. Sie erhalten von der Zertifzierungstelle ein BNK / BNG Gütesiegel als Zertitifikat ausgestellt.
Wichtig ist vor allem, dass der Energie-Effizienzexperte, der den KfW-Antrag ausstellt bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle zugelassen sein muss.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit 2021 ein Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und ist nun für eine Neubauförderung die eine höhere Förderung in Anspruch nehmen möchten, verpflichtend.
Weitere Informationen zum nachhaltigen Bauen können Sie auch im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nachlesen.
Als Energie-Effizienzexperte und Nachhaltigkeitsexperte bin ich bei zwei Zertifizierungsstellen, wie beispielsweise der dgnb und beim BiRN Bau Institut gelistet und zugelassen.
In unserem Büro werden übrigens alle Nachweise und Berechnungen, die für den Neubau eines Effizienzhauses 40 NH notwendig sind, erstellt. Somit ist es möglich alle Anträge und Nachweise innerhalb einer kurzen Bearbeitungszeit zu erstellen und einzureichen.
Sie sollten bereits in einer frühzeitigen Planungsphase ihres Neubaus (Entwurfsphase) Kontakt mit uns aufnehmen, um Materialien und Baustoffe abzustimmen. Somit können Mehrkosten, die durch eine Nachhaltigkeitszertifizierung entstehen, niedrig gehalten werden.
Ich empfehle den Nachhaltigkeitsantrag umgehend, bereits nach Erteilung der Baugenehmigung, in der Zertifizierungsstelle einzureichen.
Für ein Einfamilienwohnhaus empfehle ich als Zertifizierungsstelle das BiRN Bau-Instistut einzuschalten. Diese Zertifzierungsstelle ist auf einen Kleinwohnungsbau spezialisiert. Die Kosten für die Ausstellung des Zertifikats halten sich beim BiRN in einem vernünftigen Rahmen und können unter Zertifizierungskosten BiRN nachgesehen werden.
Für den Neubau eines klimafreundlichen Effizienzhauses 40 NH gewährt die KfW-Bank im Programm 297/298 bzw. 300 ein zinsgünstiges Darlehen.
Mit dieser Neuregelung möchte unsere Regierung den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich verringern und die gesteckten Klimaschutzziele erreichen.
Bitte beachten Sie, dass der KfW-Antrag für einen klimafreundlichen Neubau mit NH-Förderung nur durch einen Energie-Effizienzexperte gestellt werden kann, wenn dieser zugleich auch der Vertragspartner für die BNK (QNG) Zertifizierung ist.
Bei der neu aufgelegten Bundesförderung wird erstmalig der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet. Ziel ist es, vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau die Treibhausgasemissionen zu verringern.
Am 01.01.2023 wurden die QNG-Anforderungen angepasst und enthalten nun auch die nötigen LCA-Bilanzregeln zur Ökobilanz-Berechnung von Wohngebäuden.
Diese Berechnung ist eine Voraussetzung für Inanspruchnahme des neuen Förderprogramms.
Der Zinssatz passt sich laufend dem Leitzinsatz an. Nähere und ergänzende Informationen dazu erhalten Sie auf der KfW-Seite im Wohneigentum für Familien 300.
Sofern Sie in ihrem Einfamilienwohnhaus zusätzlich noch eine abgeschlossene Einliegerwohnung einplanen, erhalten Sie die doppelte Förderung.
Bitte beachten Sie, dass der KfW-Nachhaltigkeitsantrag vor Beginn z. B. vor der Beauftragung der Baufirma, zu stellen ist.
Mit einem eigenem Wohnhaus können Sie ihre Wünsche am besten Verwirklichen. Ressourcenschonend und nachhaltig Bauen bedeutet wohngesund leben.
Einige Fertighaushersteller besitzen bereits eine Baureihenzertifzierung ihrer Gebäude. Somit muss nur noch die individuelle Ausstattung bzw. Ergänzung nachzertifziert werden.
Im Neubau wird zwischen folgenden Effizienzhausklassen unterschieden:
Mit einem eigenem Wohnhaus können Sie ihre eigenen Wünsche verwirklichen.
Einige Fertighausanbieter besitzen bereits eine Baureihenzertifzierung.
Effizienzhaus 40 mit oder ohne QNG-Gütesiegel. Gütesiegel als QNG-Plus oder QNG-Premium.
Wie und Wer stellt den KfN-Antrag (KfN = klimafreundlicher Neubau) mit der Nachhaltigkeits-Klasse aus. Zusätzlich bereitet der richtige Ablauf der Antragsbearbeitung viele Baueherren große Probleme. Hinzu kommt noch, dass in der Regel völlig unklar ist, welche Unterlagen und Nachweise notwendig sind.
Effizienzhausnachweise:
Die Unterlagen für die Nachhaltigkeit werden nach Fertigstellung des Wohngebäudes vom Nachhaltigkeitsexperten geprüft und gesammelt in der Zertifizierungsstelle eingereicht. Diese stellt nach Prüfung der Unterlagen das Zertifikat aus und übergibt dieses an den Bauherrn.
Die Effizienzhausnachweise sind bei jedem Wohnhausneubau zum Effizienzhaus auszustellen und auf Verlangen der KfW-Bank vorzulegen. Übrigens führt die KfW-Bank regelmäßig ca. 500 Nachprüfungen im Jahr durch.
Untenstehend habe ich einen Auszug aus dem KfW-Antrag angefügt. In diesem Antrag bestätigt der Energieberater aber auch der Antragsteller/Bauherr, dass die Unterlagen erstellt wurden und auf Verlangen vorgelegt werden können.
4. Erklärung des Energieeffizienz-Experten Für die Angaben unter Punkt 3: Ich versichere, dass die in der "Bestätigung zum Antrag" getätigten Angaben und die unter dem Abschnitt "Zusammenfassung" ausgewiesenen Ergebnisse zum KfW-Effizienzhaus vollständig und richtig sind und dass ich diese durch geeignete Unterlagen belegen kann.
Mir ist bekannt, dass die mit * gekennzeichneten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des §264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit §2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. ...
Wir von EBS Hochfranken sind in der Lage alle erforderlichen Unterlagen die von der KfW-Bank gefordert werden im eigenem Büro zu erstellen. Wir führen unter anderem auch Luftdichtheitsmessungen durch. Übrigens erstellen wir auch die sehr aufwendigen Wärmebrückennachweise als Gleichwertigkeitsnachweis aber auch als detaillierte Wärmebrückennachweis.
Als Auditor für Nachhaltigkeit von Gebäuden begleiten und unterstützen wir Sie jetzt auch beim Bau ihres neuen Wohngebäudes. Bauen auch Sie klimafreundlich, umweltschonend und wohnen gesund in ihrem Wohnhaus.
Für ein klimafreundliches Wohngebäude, mit oder ohne QNG, wird die Nachhaltigkeit im Zuge der Ausstellung des KfW-Antrag (BzA-ID ) vom Energieberater angegeben. Diesen Antrag reichen Sie bei ihrer Hausbank bzw. Finanzierer ein.
In der Regel wird ein Neubau nicht ohne Darlehen finanziert wird. Aus diesem Grund gibt es auch nur noch die Möglichkeit ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank zu beantragen. Ein reines Zuschussprogramm ist leider nicht mehr verfügbar. Die KfW-Bank gewährt auch keine Zuschüsse mehr, auch nicht für die Baubegleitung die im KfN-Programm 297/298 erforderlich ist.
Ihren Antrag stellen Sie bei ihrem Finanzierungspartner vor Beginn des Bauvorhabens und vor allem vor der Beauftragung von Leistungen.
Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags bei der KfW-Bank
maßgeblich. Grundlage ist, die vom Energieeffizienz–Experten erstellte „Bestätigung zum
Antrag“ (BzA-ID).
Für den Bau eines klimafreundlichen Neubaus sind grundsätzlich die Nachweise und Berechnungen für ein Effizienzhaus 40 notwendig.
Die Stufe klimafreundliches Wohngebäude wrid erreicht, wenn das Effizienzhaus 40 die
Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von
Wohngebäuden des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG–PLUS) einhält.
Für die Nachweisführung ist eine Lebenszyklusanalyse „LCA“ vom Gebäude zu erstellen.
Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG-Zertifikat wird erreicht, wenn für ein
Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Das Zertifikat wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt. Der genaue Ablauf der Antragstellung für das Zertifikat ist bereits weiter oben beschrieben.
In diesem Zertifikat, wird die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „QNG–PLUS“ oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG–PREMIUM) bestätigt.
Die Mehrkosten für Beantragung und Ausstellung des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude „QNG-Plus“ betragen für ein Einfamilienwohnhaus nur ca. 1.000 €.
Dagegen sind die Mehrkosten für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude „QNG-Premium“ wesentlich höher und meiner Meinung nach nicht wirtschaftlich.
Das Nachhaltigkeitszertifikat stellt auf Antrag eine akkreditierte Zertifizierungsstelle aus. In Deutschland gibt es mehrere Zertifizierungsstellen die dieses Zertifikat ausstellen. Den Antrag auf Zertifzierung kann nur ein bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle zugelassener Auditor bzw. Consultant stellen.
Ich bin beim dgnb sowie beim BiRN Bau Institut als Auditor zur Einreichung der Nachhaltigkeitsanträge zugelassen. Für Wohngebäude empfehle ich allerdings die Zertifizierungsstelle BiRN, weil die Anforderungen an das QNG-Siegel Plus oder QNG-Premium sehr viel einfacher und vor allem wesentlich kostengünstiger ist als beim dgnb.
Das dgnb ist meiner Meinung nach eher für große Nichtwohngebäude wie Kindergärten, Schulen und sonstige öffentlich Gebäude geeignet.
Zu beachten ist, dass der Zertifzierungsantrag beim BiRN nur ein Auditor stellen kann, der gleichzeitig auch der Energie-Effizienzexperte bei der KfW-Bank ist.
Sie sehen also, dass Sie bei EBS-Hochfranken keinen weiteren Experten oder Auditor für ihren klimafreundlichen Neubau benötigen um die Anträge einzureichen
Der Zertifzierungsantrag beim BiRN kann nur ein Auditor stellen, der gleichzeitig auch den KfW-Antrag mit der BzA-ID ausgestellt hat.
Wir von EBS-Hochfranken begleiten Sie als weiterhin für ihren Wohnhausneubau als Effizienzhaus mit Nachhaltigkeitsförderung von Anfang an bis zur Ausstellung des Nachhaltigkeitszertifikats durch die Zertifizierungsstelle.
Der Zertifzierungsantrag ist bereits in einem frühen Planungsstand zu stellen. Empfehlenswert ist es den Antrag zu stellen, sobald der Bauantrag zur Erteilung der Baugenehmigung eingereicht wurde.
Ich empfehle den Antrag zu stellen, wenn der Bauantrag im Bauamt zur Erteilung der Baugenehmigung eingereicht wird. Sie sollten ihren Architekt darüber informiert, dass Sie einen nachhaltigen Neubau bauen möchten.
Für die Einhaltung der QNG-Anforderungen an das Treibhausgaspotential GWP hat die Baustoffauswahl sowie Anlagentechnik einen wesentlichen Einfluss. Änderungen an den Baustoffen und der Anlagentechnik verursachen in einer frühen Planungsphase wenig bis keine Mehrkosten. Aus diesem Grund sollte die weitergehende Planung in enger Zusammenarbeit mit dem Energieberater erfolgen.
Diese Berechnung benötigen Sie zur Antragstellung. Ohne dieser Berechnung kann kein KfW-Antrag bei der KfW-Bank beantragt werden. Dieser Nachweis stellt jedoch die geringsten Probleme dar.
Zusätzlich ist bereits zur Antragstellung eine Lebenszyklusanalyse (LCA) sowie das Treibhausgaspotential (GWP) zu berechnen. Dabei dürfen die berechneten Werte die zulässigen Höchstwerte der QNG-Anforderungen nicht überschreiten.
Der Wärmebrückennachweis stellt in der Regel die größte Hürde im KfW-Antrag für den Energieberater dar. Bei einem Wohnhausneubau kann der Wärmebrückennachweis auf zwei Arten erstellt werden. Zum einen als Gleichwertigkeitsnachweis. Zum anderen als detaillierter Wärmebrückennachweis. Grundsätzlich gilt allerdings, dass bei einem Neubau immer mit einem reduzierten Wärmebrückenansatz gerechnet werden muss. Was aber auch bedeudet, dass der Nachweis zu führen ist.
Das Problem ist allerdings, dass zur Antragstellung die Ausführungsdetails noch nicht genau geplant sind. Hinzu kommt noch, dass nur wenige Energieberater oder Ingenieurbüros derartige Wärmebrückennachweise nach DIN 10211 erstellen. Wir von EBS Hochfranken führen diese Nachweise bereits zu Beginn der Antragstellung aus. Somit haben Sie als Bauherr und wir als Energieberater die Sicherheit, dass das beantragte Effizienzhaus nach Fertigstellung auch nachgewiesen werden kann.
Viele Energieberater setzen den Haken im KfW-Antrag, dass der Nachweis geführt wurde, ohne diesen wirklich durchgeführt zu haben. Daraufhin wird der Bauherr schriftlich darauf hingewiesen, dass er den Nachweis bei einem Ingenieurbüro erstellen lassen muss. Die Kosten für so einen Wärmebrückennachweis betragen dann oft 3.000 bis 4.000 € oder noch mehr.
Bitte beachten Sie, dass die KfW-Bank die Unterlagen überprüft. Sofern dann der Wärmebrückennachweis nicht vorliegt können Sie und ihr Energieberater wegen Subventionsbetrug angegangen werden.
Weitere Informationen zum Wärmebrückennachweis erhalten Sie hier.
Im Lüftungskonzept wird der Nachweis geführt, ob eine Lüftungsanlage erforderlich ist oder ob eine freie Lüftung zulässig ist. Der Nachweis wird nach DIN 1946 geführt. Ob eine Lüftungsanlage notwendig ist hängt von mehreren Faktoren ab. Sehr häufig ist es jedoch so, dass bei einem mehrgeschossigen Einfamilienwohnhaus eine freie Lüftung (Fensterlüftung) gerade noch so zulässig ist. Ob das allerdings sinnvoll ist, muss jeder Bauherr für sich selbst entscheiden. Bei einem Effizienzhaus 40 Plus ist eine Lüftungsanlage jedoch Pflicht.
Nach Fertigstellung des Wohngebäudes ist eine Luftdichtheitsmessung als sogenannte Schlussmessung durchzuführen. Bei dieser Blower Door Messung wird die Luftwechselrate im Wohnhaus ermittelt. Ausführliche Informationen zur Luftdichtheitsmessung erhalten Sie auf unserer speziellen Seite zur Luftdichtheitsmessung.
Ich empfehle allerdings dringend nach Fertigstellung der Luftdichtigkeitsschicht eine sogenannte Bauzustandsmessung zur Leckageortung durchzuführen. Diese Leckageortung wird von der KfW-Bank nicht gefordert. Sehr häufig wird deswegen auf diese Messung verzichtet.
Bitte denken Sie daran, dass nur mit bestehen der Blower Door Messung das Effizienzhaus auch wirklich nachgewiesen und bestätigt werden kann.
Stellen Sie sich nur einmal vor, was passiert, wenn Fördergelder zurückgezahlt und das KfW-Darlehen rückgängig gemacht werden muss nur weil der Luftdichtheitstest nicht bestanden wird. Denn dann wird das Effizienzhaus nicht erreicht.
Für den Nachweis der Nachhaltigkeit ohne Zertifikat prüft der Energieberater anhand der erstellten und ggfls. angepassten Ökobilanz ob die QNG-Anforderungen eingehalten werden. Dabei wird auch überprüft ob die geplante und in der Berechnung angesetzten Anlagentechnik, wie z. B. Lüftungsanlage, Wärmepumpe und Photovoltaikanlage eingebaut wurde.
Sofern alle Angaben übereinstimmen, stellt der Energieberater den KfW-Antrag – Bestätigung nach Durchführung – aus. Diesen Antrag müssen Sie wieder unterzeichnen und in der Hausbank einreichen. Damit ist das KfW-Darlehen abgeschlossen.
Sofern ein Nachhaltigkeitszertifikat beantragt wurde, müssen die Unterlagen in der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Diese prüft die Unterlagen und stellt das Nachhaltigkeitszertifikat aus.
Dieses Zertifikat ist Grundvoraussetzung für die Abschließung des KfW-Antrags.
Damit ist die KfW-Antragsbearbeitung in der Nachhaltigkeitsklasse abgeschlossen. Die vorstehende Aufführung mag eventuell recht kompliziert klingen. Das ist sie aber nicht.
Wir von EBS Hochfranken erstellen alle erforderlichen Nachweise und Anträge in unserem Büro für Sie. Sie benötigen kein anderes Ingenieurbüro.
Nach Abschluss der KfW-Antragsbearbeitung erhalten Sie von uns alle Unterlagen zusammengefasst als pdf für ihre Unterlagen. Somit haben Sie bei einer Nachprüfung alle notwendigen Unterlagen digital abgelegt.
Wenn Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen möchten können Sie uns schnell und einfach Ihr Anliegen schicken. Wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt setzten.
Falls Sie Fragen oder eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie einfach an! Wir helfen Ihnen gerne.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit persönlichen Anregungen oder Problemen. Wir melden uns umgehend.
Die KfW-Bank gewährt zinsgünstige Darlehen für den Neubau klimafreundlicher Wohngebäude. Die Kredithöhe ist davon abhängig welche Förderstufe Sie erreichen. Die Förderstufe ist wiederum davon abhängig wie energieeffizient und nachhaltig ihr Gebäude nach Fertigstellung ist.
Die Konditionen der KfW-Bank können Sie auf der KfW-Seite im Programm 297/298 – Konditionen im Detail nachlesen.
Für ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Plus erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen von 100.000 € je Wohneinheit.
Wenn für ihren Neubau zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen von 150.000 € je Wohneinheit.
Die KfW setzt eine Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung ihres Wohnhausneubaus durch einen externen und unabhängigen Energieberater für Energieeffizienz im KFN-Programm 297/298 voraus. Eine Förderung ist nur noch im Rahmen des beantragten Darlehens möglich.
Ein Zuschuss auf die Baubegleitung wird ab dem 01.03.2023 nicht mehr gewährt.
Eine Baubegleitung durch einen Energieberater von EBS-Hochfranken ist aber dennoch sinnvoll. Die Leistungen beschränken sich allerdings nur auf die energetische Beurteilung der eingesetzten Baustoffe.
Sonstige Bauleistungen, (Architektenleistungen) sind davon ausgenommen. Nähere Informationen dazu können Sie im Merkblatt zur Baubegleitung auf der KfW-Seite unter Formulare & Downloads nachlesen.
Eine Baubegleitung ist im neuen KFN-Programm zwingend erforderlich. Ein zusätzlicher Zuschuss von der KfW-Bank wird nicht mehr gewährt.
Ergänzend dazu haben Sie noch einen unabhängigen Ansprechpartner für Fragen die beim Bauen auftreten, wenn es um Wärmeschutz, Dämmungen, Luftdichtheit, Nachhaltigkeit, schadstoffarme Baustoffe etc. geht.
Niemand möchte gerne bei seinen Arbeiten kontrolliert werden, und schon gar nicht ihr Architekt und ihre Baufirma. Gerade aus diesem Grund fordert die KfW-Bank die Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieberater.
Wir von EBS Hochfranken waren jahrzehntelang in der Bauleitung tätig und haben sehr viel Erfahrung mit den Bauabläufen und Ausführungen auf der Baustelle.
Nach Fertigstellung des Wohngebäudes erstellt der Energieberater die KfW-Bestätigung nach Durchführung aus. Diese Bestätigung müssen Sie unterzeichnen und bei ihrem Finanzierungsinstitut einrechen. Damit ist der Vorgang für Sie abgeschlossen.
Sofern ein Zertifizierungsantrag mit QNG-Gütesiegel bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle gestellt wurde, prüft diese die eingereichten Unterlagen und stellt das BNK / BNG Gütesiegel aus. Danach kann dann der Energie-Effizienz-Experte die Bestätigung für die KfW-Bank ausstellen.
Weitergehende Informationen zu den KfW-Anträgen erhalten Sie auf den entsprechenden KfW-Seiten.
für die komplette Antragsbearbeitung inkl. KfW-Antrag jetzt
ab 5.000 € Netto *
Für ein Standard-Einfamilienwohnhaus ohne Keller im Landkreis Hof.
Enthalten Sie dabei folgende Leistungen:
* Mehrkosten entstehen u. a. für eine Unterkellerung sowie Fahrtkosten außerhalb im Landkreis Hof.
Wenn Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen möchten können Sie uns schnell und einfach Ihr Anliegen schicken. Wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt setzten.
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Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@ebs-hochfranken.de widerrufen.
Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Auf diesen Partner Seiten finden Sie noch weitere Informationen zu vielen Fragen die Ihr Haus luftdichter machen.
Service wird bei EBS Hochfranken sehr groß geschrieben. Sehr Gerne können Sie alle ihre Fragen zur energetischen Gebäudesanierung, Luftdichtheitsmessung oder für anderen Leistungen rund um das Thema Energiesparen an uns stellen. Nutzen Sie dabei unser Kontaktformular oder rufen uns einfach an.
Gerne beantworte ich, soweit mir das möglich ist, alle ihre Fragen am Telefon als Service.
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