Für diese Maßnahmen sind folgende Nachweise erforderlich:
- Fachunternehmererklärung der ausführenden Handwerksbetriebe
- Belege über die eingebauten Dämmstärke und erreichten U-Wert.
- Lüftungskozept erstellen mit der Bestimmung ob lüftungstechnische Einrichtungen nach DIN 1946-6 erforderlich sind oder nicht.
- Formular über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Heizungssystem, sofern die Heizungsanlage erneuert oder optimiert wurde
- Rechnungen und Einzelbelege in Kopie
Hinweis:
Fenster von Hand öffnen ist übrigens auch eine lüftungstechnische Einrichtung.