Energieausweis vom zertifizierten Energieberater
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Als zertifizierter Energie-Effizienzberater und zugelassener BAFA-Energieberater erstelle ich Energieausweise für Hof und die gesamte Region Hochfranken fachlich korrekt, transparent und rechtskonform nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Sie erhalten einen gültigen und anerkannten Energieausweis, der bei Notaren, Maklern und Behörden problemlos akzeptiert wird.
Energieausweis in Hof und Umgebung – Ablauf & Kosten
Verbrauchsausweis
Wohngebäude unabhängig vom Grundriss und Wfl.
Jetzt ab 69,99 €*
statt 75,99 €
anhand Verbrauchsdaten
Ausstellung in 1 Tag

Rechtsgültig für Wohngebäude mit
Baujahr vor 1978:
- Ausstellung für Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten
oder Baujahr nach 1978:
- für alle Wohngebäude möglich
*Preis gilt für Wohngebäude bis zu 2 WE
Für jede weitere Wohneinheit werden 15 € berechnet
Energieverbrauch der letzten 40 Monate im Ausstellungsjahr.
Angaben zum Wohngebäude:
- Anzahl der Wohneinheiten
- Höhe der Wohnfläche und Nutzungsfläche
- Höhe und Dauer der Leerstandsfläche (bei Mieterwechsel oder Auszug)
Angaben über das Heizungssystem und Warmwassersystem:
- Art des Heizungssystems
- Art des Warmwassersystems
Hier gelangen Sie zum Eingabeformular den Energieverbrauchsausweis. Mit dem Adobe Reader können Sie das Formular in aller Ruhe ausfüllen und uns per Mail zusenden.
Bedarfsausweis EFH
Ein- & Zweifamilienwohnhaus bis 150 m² Wfl mit rechteckigen Grundriss
Jetzt ab 349,99 €*
statt 399,99 €
anhand Planunterlagen
Ausstellung in 1 Tag

Rechtsgültig für alle Wohngebäude, unabhängig des Baujahres oder der Anzahl der Wohneinheiten.
*Preis gilt für Wohngebäude bis 150 m² Wohnfläche und 1 bis 2 Wohneinheiten
Für jede weitere Wohneinheit werden 75 € berechnet
Zulage für Anbauten oder sonstige Verwinklungen nach Aufwand.
- Planunterlagen als pdf vom Gebäude im Maßstab 1:100 oder 1:50.
- Grundrisse aller Geschosse mit Maßen
- Schnittzeichnung mit Höhenangaben
- Ansichten von allen Gebäudeseiten
Angaben über bereits durchgeführte Sanierung/en der Außenbauteile wie z. B. Außenwände, Fenster, Dachflächen, Kellerdecke etc.
Weiterhin müssen die Außenbauteile beschrieben werden, wie z. B.
- eingebaute Dämmungen und Materialstärken in Dächern
- verwendete Steinart der Außenwände
- Baualter der Fenster
- Bodenaufbau der Kellerdecken/Bodenplatte
Die Angaben sind getrennt nach Bauteil (Außenwand, Fenster, Dachfläche, oberste Geschossdecke, Bodenplatte, auskragende Decken etc.) anzugeben.
Für das Heizungssystem sind folgende Daten erforderlich:
- Art der Heizungsanlage (zentrale oder dezentrale Anlage)
- Energieträger (Erdgas, Heizöl, Festbrennstoff etc.)
- Wärmeübertragung (Heizkörper, Fußbodenheizung)
- Vorlauftemperatur der Heizungsanlage
- gedämmte oder ungedämmte Heizleitungen
- Alter der Heizungsanlage
Zum Warmwassersystem sind noch folgende Angabe zu machen:
- zentrale oder dezentrale Anlage
- Zirkulationsleitung vorhanden
- gedämmte oder ungedämmte Warmwasserleitungen
- Alter der Warmwasseranlage
Die Daten können auch bei einem Ortstermin von uns aufgenommen werden.
Planunterlagen müssen entweder vor dem Ortstermin als pdf zugesendet oder am Termin in Papierform vorgelegt werden.
Sofern keine Pläne vorliegen kann ein örtliches Aufmaß von uns durchgeführt werden.
Dieser Aufwand wird nach tatsächlichen Aufwand berechnet.
Die Fahrtkosten für den Ortstermin werden wie folgt berechnet:
Entfernung:
- bis 50 km: 100 € inkl. Mwst
- 51 bis 100 km: 150 € inkl. Mwst
- 101 bis 150 km: 200 € inkl. Mwst
Die Entfernung wird von unserem Büro bis zum Gebäudestandort berechnet.
Bedarfsausweis MFH
Mehrfamilienwohnhaus ab 3 WE, mit rechteckigen Grundriss
Jetzt ab 399,99 €*
statt 459,99 €
anhand Planunterlagen
Ausstellung in 1-3 Tagen

Rechtsgültig für alle Wohngebäude, unabhängig des Baujahres oder der Anzahl der Wohneinheiten.
*Preis gilt für Mehrfamilienwohnhäuser mit 3 Wohneinheiten
Für jede weitere Wohneinheit werden 100 € berechnet
Zulage für Anbauten oder sonstige Verwinklungen nach Aufwand.
- Planunterlagen als pdf vom Gebäude im Maßstab 1:100 oder 1:50.
- Grundrisse aller Geschosse mit Maßen
- Schnittzeichnung mit Höhenangaben
- Ansichten von allen Gebäudeseiten
Angaben über bereits durchgeführte Sanierung/en der Außenbauteile wie z. B. Außenwände, Fenster, Dachflächen, Kellerdecke etc.
Weiterhin müssen die Außenbauteile beschrieben werden, wie z. B.
- eingebaute Dämmungen und Materialstärken in Dächern
- verwendete Steinart der Außenwände
- Baualter der Fenster
- Bodenaufbau der Kellerdecken/Bodenplatte
Die Angaben sind getrennt nach Bauteil (Außenwand, Fenster, Dachfläche, oberste Geschossdecke, Bodenplatte, auskragende Decken etc.) anzugeben.
Für das Heizungssystem sind folgende Daten erforderlich:
- Art der Heizungsanlage (zentrale oder dezentrale Anlage)
- Energieträger (Erdgas, Heizöl, Festbrennstoff etc.)
- Wärmeübertragung (Heizkörper, Fußbodenheizung)
- Vorlauftemperatur der Heizungsanlage
- gedämmte oder ungedämmte Heizleitungen
- Alter der Heizungsanlage
Zum Warmwassersystem sind noch folgende Angabe zu machen:
- zentrale oder dezentrale Anlage
- Zirkulationsleitung vorhanden
- gedämmte oder ungedämmte Warmwasserleitungen
- Alter der Warmwasseranlage
Die Daten können auch bei einem Ortstermin von uns aufgenommen werden.
Planunterlagen müssen entweder vor dem Ortstermin als pdf zugesendet oder am Termin in Papierform vorgelegt werden.
Sofern keine Pläne vorliegen kann ein örtliches Aufmaß von uns durchgeführt werden.
Dieser Aufwand wird nach tatsächlichen Aufwand berechnet.
Die Fahrtkosten für den Ortstermin werden wie folgt berechnet:
Entfernung:
- bis 50 km: 100 € inkl. Mwst
- 51 bis 100 km: 150 € inkl. Mwst
- 101 bis 150 km: 200 € inkl. Mwst
Die Entfernung wird von unserem Büro bis zum Gebäudestandort berechnet.
Alle Energieausweise werden individuell geprüft und nicht automatisiert erstellt.
So stellen wir sicher, dass Ihr Energieausweis rechtlich anerkannt ist.
Hier gelangen Sie zum pdf-Eingabeformular:
um die Daten für einen Energieverbrauchsausweis zu einzutragen. Die Daten für die Energieausweise können Sie selbstverständlich auch jederzeit gerne telefonisch durchgeben.
Nach der Zusendung / Übermittlung der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Rechnung über den Energieverbrauchsauweis.
Bitte beachten Sie, dass der Energieausweis erst nach Zahlungseingang auf unserem Konto per Email zugesendet wird.
Widerrufsbelehrung & Widerrufsformular
mit dem nachstehenden Link gelangen Sie zur Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular.
Gesetzliche Pflicht gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ein Energieausweis ist Pflicht bei:
Verkauf einer Immobilie
Neuvermietung oder Verpachtung
öffentlichen Inseraten (Pflichtangaben)
Die rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere §§ 79–88.
Fehlende oder fehlerhafte Energieausweise können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden.
Unsicher, welcher Energieausweis der richtige ist?

Verbrauchsausweis
basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre
schneller und kostengünstiger
stark abhängig vom Nutzerverhalten
Bedarfsausweis
berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes
unabhängig vom Nutzerverhalten
häufig erforderlich bei älteren oder unsanierten Gebäuden
Welche Ausweisart für Ihre Immobilie zulässig ist, prüfe ich für Sie kostenfrei.
Leistungsangebot von EBS-Hochfranken
- zertifziert & Bafa und Dena zugelassen
- regionale Vor-Ort-Beratung
- Schnelle Ausstellung Ihres Energieausweises
- Individuelle Beratung zur optimalen Ausweisart
- Aufnahme von Daten vor Ort möglich
- Rechtsgültige Dokumente für Verkauf & Vermietung
- persönlicher Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Verbrauchsausweis:
Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
Angaben zur Heizungs- und Warmwasserbereitung
Für den Bedarfsausweis:
Baujahr und Wohnfläche
Angaben zur Gebäudehülle und Heiztechnik
ggf. Baupläne oder Baubeschreibung
alternativ: Vor-Ort-Aufnahme
So läuft die Erstellung ab
- Kontaktaufnahme oder Anfrage
- Prüfung der erforderlichen Ausweisart
- Datenerfassung (online oder vor Ort)
- Fachgerechte Erstellung nach GEG
- Versand des Energieausweises per E-Mail
Ich prüfe für Sie kostenfrei, ob für Ihre Immobilie ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis zulässig ist.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Die Pflicht ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). In bestimmten Fällen, z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden, können Ausnahmen gelten.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis – basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre
Bedarfsausweis – basiert auf einer technischen Bewertung des Gebäudes
Welche Variante für Ihre Immobilie zulässig oder sinnvoll ist, kläre ich gerne im Rahmen einer Beratung.
Der Verbrauchsausweis spiegelt das Nutzungsverhalten der Bewohner wider und ist in der Regel günstiger.
Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und ist insbesondere bei älteren oder unsanierten Gebäuden erforderlich.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern am Gebäude keine wesentlichen energetischen Änderungen vorgenommen werden, die eine Neuausstellung erforderlich machen.
Die Kosten hängen von der Art des Energieausweises, der Gebäudegröße und dem Aufwand der Datenerfassung ab.
Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles und transparentes Angebot.
Sie können die Kosten auch weiter oben auf dieser Seite nachsehen.
Für einen Verbrauchsausweis werden die Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre benötigt.
Für einen Bedarfsausweis sind u. a. Angaben zur Gebäudehülle, Heizung und Bauweise erforderlich. Fehlende Unterlagen können teilweise durch eine Vor-Ort-Aufnahme ergänzt werden.
Die Ausstellung erfolgt ausschließlich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere gemäß § 79 GEG. Als zertifizierter Energie-Effizienzberater und zugelassener BAFA-Energieberater stelle ich sicher, dass Ihr Energieausweis rechtsgültig und anerkannt ist.
In vielen Fällen kann der Energieausweis innerhalb von 1–3 Werktagen erstellt werden, abhängig von der Art des Ausweises und der Vollständigkeit der Unterlagen.
Ja. Ich erstelle Energieausweise für Hof, Hochfranken und die umliegenden Regionen und stehe Ihnen auch für eine persönliche Beratung vor Ort zur Verfügung.
Jetzt Energieausweis in Hof und Umgebung anfragen
Sie benötigen einen Energieausweis und wissen nicht genau welcher Energieausweis ausgestellt werden muss?
Wir beraten Sie kompetent, verständlich und vor allem kostenlos.
Nutzen Sie nachstehende Kontaktschaltflächen zu:
- kostenlose telefonische Beratung anfordern
- Angebot für Energieausweis anfordern
+49 (0) 9281 470 327
Sie wünschen eine telefonische Erstberatung.
Kostenfreie Ersteinschätzung
m.schneider@ebs-hochfranken.de
Sie wünschen eine Erstberatung per E-Mail.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Wenn Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen möchten können Sie uns schnell und einfach Ihr Anliegen schicken. Wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt setzen.
Seit wann ist der Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis wird für den Verkauf sowie für die Neuvermietung einer Immobilie benötigt. Ich erstelle für ihr Gebäude den richtigen Energieausweis. Teilweise wird der Energieausweis bereits auch bei der Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden verlangt.
Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Wohngebäuden ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung der immobilie vorzulegen.
Sofern Sie für die Gebäudesanierung öffentliche Mittel und Zuschüssen z. B. von der KfW-Bank in Anspruch genommen haben, ist die Ausstellung des Energieausweises ebenfalls Pflicht
Energiepass telefonisch bestellen

Hinweise und Empfehlungen zu Sanierungsmaßnahmen und Modernisierungen sind auf der vorletzten Seite des Energieausweises zu machen. Fehlen diese Angaben ist der Energieausweis nicht rechtsgültig.
Gerade das ist bei online bestellten Energieausweisen bedenklich. Der Ausweisaussteller muss diese Hinweise machen. Aus diesem Grund stelle ich nur nach vorherigem persönlichen Gespräch, einen Energieausweis aus.
Alle Energieausweise werden von uns persönlich und nicht automatisiert erstellt.

Bei einem VOR ORT ENERGIEAUSWEIS gebe ich während der Datenaufnahme gerne verschiedene Hinweise. Selbstverständlich nehme ich mir dabei auch die notwendige Zeit für Fragen zur Gebäudehülle oder Anlagentechnik.
Dieser Servive ist für mich selbstverständlich. Bei dem Ortstermin gebe ich vor Ort Hinweise auf mögliche Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten in der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Als zertifzierter Energieberater von EBS Hochfranken stelle ich Energieausweise regional in Hof, Hochfranken, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz sowie in Sachsen und Thüringen seit mehr als 15 Jahren aus.
Gebäude mit Energieausweispflicht

- Wohngebäude bis Baujahr 1965: seit dem 1. Juli 2008
- Wohngebäude ab Baujahr 1966: seit dem 1. Januar 2009
Der Energieausweis ist bei der Vermietung und dem Verkauf einer Immobilie Pflicht. Die Gültigkeit des ausgestellten Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist der Energieausweis unter Berücksichtigung eventuell getätigter Modernisierungen zu erneuern.
Die Kontrolle der Energieausweise liegt in der Regel bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Verschiedene Arten der Energieausweise

- Energieverbrauchsausweis
- Energiebedarfsausweis
Sie wissen nicht welchen Energieausweis Sie für ihre Immobilie benötigen? Das ist kein Problem. Kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie selbstverständlich kostenlos und helfen Ihnen gerne weiter.
Oder lesen Sie in den nachstehenden Abschnitten alles Wissenswertes über den Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis.
Die Erstellung erfolgt rechtskonform nach GEG.
Welche Daten stehen im Energiepass?

Der Energieausweis enthält lediglich allgemeine Informationen über das Gebäude. Persönliche Angaben wie Namen, Anzahl der Bewohner etc. sind nicht aufgeführt.
Zusätzlich sind Angaben über die Gebäudebeheizung und deren Energieträgern wie zum Beispiel Öl, Gas oder Holz sowie deren Energiekennwerte enthalten.
Seit der Einführung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) sind auch noch weitere Angaben über die CO2-Emissionen aufgeführt. Angaben über die Verwendung von regenerativen Energieträgern wie beispielsweise Solaranlage, Holz oder Wärmepumpen etc. werden ebenfalls angegeben.
Beispiel von einem Energieausweis




Modernisierungsmaßnahmen im Energieausweis

Die Vorschläge der Modernisierungsmaßnahmen auf 4 Seite des Energieausweises verpflichten jedoch nicht den Eigentümer die Maßnahmen umzusetzen. Das Gebäudeenergiegesetz GEG fordert inzwischen zwingend Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen auf der vierten Seite im Energiepass zu machen.
Besteht eine Modernisierungspflicht?

Grundsätzlich besteht keine Modernisierungspflicht für den Vermieter alte undichte Fenster zu erneuern. Bei dem Austasuch der Fenster und Türen müssen Sie allerdings auf den luftdichten Anschluss der Fugen an den Außenwänden, Fensterbrüstung und Fenstersturz achten. Häufig werden dabei erhebliche Fehler gemacht.
Hier finden Sie die häufigsten Fehler die beim Fensteraustausch gemacht werden. Bei der Sanierung der Fenster ist es notwendig das Lüftungsverhalten anzupassen. Hier erhalten Sie nützliche Informationen über die Gefahr einer Schimmelpilzbildung und wie Sie ihre Wohnung richtig lüften.
Große Wärmeverluste aufspüren

Bauteile mit großen Wärmeverlusten kann ich am einfachsten mit der Wärmebildkamera lokaliseren. Hier können Sie sich über die Einsatzmöglichkeiten der Wärmebildkamera informieren.
An Wärmebrücken besteht jedoch zusätzlich das Problem, dass die Oberflächentemperatur in diesen Bereichen stark abkühlt und die Gefahr einer Schimmelpilzbildung dadurch sehr groß ist.
Die Effizienzklassen im Energieausweis

Die Einteilung der Effizienzklassen sind uns bereits seit vielen Jahren bei Elektrogeräten bekannt. Die Einstufung der Wohngebäude in Effizienzklassen wurde im Mai 2014 eingeführt.
Die Skala beginnt bei A+ und reicht bis H. Wobei die Klassen A und B derzeitigen Neubauten entspricht. Bestandsgebäude mit einem durchschnittlichen Verbrauch liegen etwa im Bereich zwischen D und E.

Mit dem berechneten Energiebedarfswert ist es nicht möglich einen Rückschluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch zu machen. Häufig liest man in Fachzeitschriften oder im Internet, dass es möglich ist mit dem berechneten Wert den Energieverbrauch zu ermitteln. Diese Aussage ist definitiv falsch.
Der berechnete Energiebedarf ist nur zum Vergleich von Gebäuden mit vergleichbarer Wohnfläche bzw. umbauten Raum gedacht. Leerstände oder Teilbeheizungen, Warmwasserverbrauch sowie die Anzahl der Bewohner sind im Bedarfsausweis unberücksichtigt.
Welchen Ausweisart benötige ich?

Der einfachere und damit günstigere Energieausweis ist der Verbrauchsausweis. Sofern für ihr Wohngebäude die Möglichkeit besteht einen Verbrauchsausweis auszustellen, empfehle ich diesen vorzuziehen. Zum einen liefert der Verbrauchsausweis in der Regel immer günstigere Werte als der des Bedarfsausweises.
Zum anderen ist der Verbrauchsausweis auch wesentlich kostengünstiger. Das liegt vor allem daran, dass nur die Verbrauchsdaten und die Wohnfläche des Gebäudes zur Bestimmung der Kennwerte herangezogen werden.
Warum EBS Hochfranken?

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