KfW Förderung - Neubau EFH
Komplette Antragsbearbeitung inkl. Baubegleitung
jetzt nur 2.100 € zzgl. Mwst *
KfW - Förderung für ihren Wohnhausneubau
Das Wichtigste in einigen Sätzen zusammengefasst.
Die KfW-Bank fördert ab 01.02.2022 nur noch einen Wohnhausneubau als Effizienzhaus 40 oder 40Plus. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 37.500 € je Wohneinheit und ist somit wesentlich höher als noch im vergangenen Jahr.
Für den Neubau von einem Effizienzhaus erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen sowie einen Tilgungszuschuss. Der Zinssatz beträgt ca. 0,75% p.a. Nähere und ergänzende Informationen dazu erhalten Sie auf der KfW-Seite im KfW-Programm 261.
Eine weitere Unterteilung hat die KfW-Bank noch eingeführt. Sofern mindestens 55% des Primärenergiebedarfs durch regenerative Energieen im Gebäude erzeugt werden, erhöht sich die Investitionssumme von 120.000 € auf 150.000 € je abgeschlossene Wohneinheit. Auf diese Summe erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom beantragten Effizienzhausstandard.
Hinweis:
Sofern Sie in ihrem Einfamilienwohnhaus zusätzlich noch eine abgeschlossene Einliegerwohnung einplanen, erhalten Sie die doppelte Förderung.
Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag vor Beginn z. B. vor der Beauftragung der Baufirma, zu stellen ist.
Den KfW-Antrag kann nur ein zugelassener Energie-Effizienzberater ausstellen.
KfW - Antragsbearbeitung inkl. Baubegleitung für nur 2.100 € zzgl. Mwst. *
KfW-Antragsbearbeitung inkl. Baubegleitung 2.100 € zzgl. Mwst.*
Neues Wohnhaus bauen
Mit einem eigenem Wohnhaus können Sie ihre eigenen Wünsche am besten Verwirklichen. Je weniger Energie ihr Wohnhaus verbraucht, umso größer sind die Zuschüsse die Sie erhalten.
Ein Fertighaus kaufen
Beim Kauf von einem Fertighaus erhalten Sie selbstverständlich die gleichen Zuschüsse zum Hausbau. Auch hier gilt natürlich, dass die Zuschüsse mit sinkendem Energieverbrauch, steigen.
Das KfW-Effizienzhaus
Im Neubau wird zwischen folgenden Effizienzhausklassen unterschieden:
- Effizienzhaus 55%
- Effizienzhaus 40%
- Effizienzhaus 40% Plus
Neues Wohnhaus bauen
Mit einem eigenem Wohnhaus können Sie ihre eigenen Wünsche verwirklichen.
Ein Fertighaus kaufen
Für ein Fertighaus erhalten Sie die gleichen Zuschüsse wie beim Neubau.
Das KfW-Effizienzhaus
Im Neubau wird zwischen verschienen Effizienzhausklassen unterschieden.
Wie läuft die KfW-Antragsbearbeitung ab?
Viele Bauherren stehen vor der Frage:
Wie und Wer stellt KfW-Anträge aus. Zusätzlich bereitet der richtige Ablauf der Antragsbearbeitung viele Baueherren große Probleme. Hinzu kommt noch, dass in der Regel völlig unklar ist welche Unterlagen notwendig sind. Damit die KfW-Bank die Zuschüsse ausbezahlt fordert diese verschiedene Unterlagen.
Das sind beispielsweise:
- Effizienzhausnachweis zur Antragstellung (BzA-ID)
- Wärmebrückennachweis
- Lüftungskonzept
- Luftdichtheitsmessung sog. Blower Door Test
- Effizienzhausnachweis als Bestätigung nach Durchführung (BnD-ID)
Diese Unterlagen sind bei jedem Neubau zum Effizienzhaus auszustellen und auf Verlangen der KfW-Bank vorzulegen. Übrigens führt die KfW-Bank regelmäßig ca. 500 Nachprüfungen im Jahr durch. Sofern dann nicht alle Unterlagen vorliegen, hat der Effizienzhausexperte sowie der Bauherr ein großes Problem. Untenstehend habe ich einen Auszug aus dem KfW-Antrag angefügt. In diesem Antrag bestätigt einmal der Energieberater aber auch der Antragsteller/Bauherr dass die Unterlagen erstellt wurden und vorliegen..
Auszug aus dem KfW-Antrag zur Antragstellung (BzA) unter Punkt 4:
4. Erklärung des Energieeffizienz-Experten Für die Angaben unter Punkt 3: Ich versichere, dass die in der "Bestätigung zum Antrag" getätigten Angaben und die unter dem Abschnitt "Zusammenfassung" ausgewiesenen Ergebnisse zum KfW-Effizienzhaus vollständig und richtig sind und dass ich diese durch geeignete Unterlagen belegen kann.
Mir ist bekannt, dass die mit * gekennzeichneten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des §264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit §2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. ...
Wir führen alle notwendigen Nachweise in unserem Büro aus.
Wir von EBS Hochfranken sind in der Lage alle erforderlichen Unterlagen die von der KfW-Bank gefordert werden im eigenem Büro zu erstellen. Wir führen unter anderem auch Luftdichtheitsmessungen durch. Übrigens erstellen wir auch die sehr aufwendigen Wärmebrückennachweise als Gleichwertigkeitsnachweis aber auch als detaillierte Wärmebrückennachweis.
Ablauf der KfW-Antragsbearbeitung
- Wie läuft die KfW-Antragsbearbeitung ab?
- Wer stellt die KfW-Anträge?
- Welche KfW-Anträge benötigen Sie?
- Diese Unterlagen fordert die KfW-Bank für einen Wohnhausneubau?
- Wie hoch ist der Zuschuss zum Neubau?
- Die Baubegleitung im KfW-Programm 431
- Gute Gründe für die Baubegleitung!
- Mein Wohnhaus ist bezugsfertig - Wie geht es jetzt weiter?
- Zum Pauschalangebot
Wie läuft die KfW-Antragsbearbeitung ab?
Der KfW-Antrag für den Wohnhausneubau muss bereits bei der Finanzierung mit ihrer Hausbank gestellt werden. Da in der Regel ein Neubau nicht ohne Darlehen finanziert wird, gibt es auch nur die Möglichkeit für ein Darlehen mit Investitionszuschuss bei der KfW-Bank zu beantragen. Ein reines Zuschussprogramm ist leider nicht verfügbar. Sie müssen mit ihrem Bankberater besprechen, dass Sie ein KfW-Darlehen beantragen möchten. Nach dem Sie von ihrem Energieberater den KfW-Antrag „Bestätigung zum Antrag“ erhalten haben, müssen Sie diesen unterzeichnen und in der Hausbank einreichen.Wer stellt die KfW-Anträge aus?
Der KfW-Antrag erstellt ihr Energieberater. Zugelassen sind jedoch nur Energieberater die in der Energie-Effizienzliste eingetragen sind. Die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen erstellt ihr Architekt im Rahmen der Baugenehmigung. Zur Antragstellung wird vom Gebäude eine detailierte Effizienzhausberechnung durchgeführt. Bereits in dieser Planungsphase sind zahlreiche Parameter festzulegen. Das ist zum Beispiel- ist eine Lüftungsanlage geplant
- wie soll die Gebäudeheizung erfolgen
- ist eine PV-Anlage vorgesehen
- Welcher Effizienzhausstandard soll erreicht werden
- wird das Gebäude in Massivbauweise oder Leichtbauweise errichtet
- etc…
Welche KfW-Anträge benötigen Sie?
Für einen Wohnhausneubau benötigen Sie den KfW-Antrag im Programm 153. Die Ausstellung des KfW-Antrags kann nur ihr Energie-Effizienzberater ausstellen. Nach der energetischen Bilanzierung von ihrem Wohnhaus wird eine spezielle Datei erzeugt mit der Energieberatersoftware erstellt. Mit dieser Datei wird dann der KfW-Antrag erstellt.
Zusätzlich können Sie im KfW-Programm 261/461 die Baubegleitung beantragen. Auf die Kosten für die Baubegleitung erhalten Sie dafür nochmals einen Zuschuss in Höhe von 50% der Energieberaterkosten jedoch höchsten 5.000 € für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser.
Diese Unterlagen fordert die KfW-Bank
Ihr Energieberater und Sie als Bauherr sind verpflichtet folgende Unterlagen zu erstellen oder erstellen zu lassen. Das sind:Die Effizienzhausberechnung:
Diese Berechnung benötigen Sie zur Antragstellung. Ohne dieser Berechnung kann kein KfW-Antrag bei der KfW-Bank beantragt werden. Dieser Nachweis stellt jedoch die geringsten Probleme dar.
Der Wärmebrückennachweis:
Der Wärmebrückennachweis stellt in der Regel die größte Hürde im KfW-Antrag für den Energieberater dar. Bei einem Wohnhausneubau kann der Wärmebrückennachweis auf zwei Arten erstellt werden. Zum einen als Gleichwertigkeitsnachweis. Zum anderen als detaillierter Wärmebrückennachweis. Grundsätzlich gilt allerdings, dass bei einem Neubau immer mit einem reduzierten Wärmebrückenansatz gerechnet werden muss. Was aber auch bedeudet, dass der Nachweis zu führen ist.
Das Problem ist allerdings, dass zur Antragstellung die Ausführungsdetails noch nicht genau geplant sind. Hinzu kommt noch, dass nur wenige Energieberater oder Ingenieurbüros derartige Wärmebrückennachweise nach DIN 10211 erstellen. Wir von EBS Hochfranken führen diese Nachweise bereits zu Beginn der Antragstellung aus. Somit haben Sie als Bauherr und wir als Energieberater die Sicherheit, dass das beantragte Effizienzhaus nach Fertigstellung auch nachgewiesen werden kann.
Unwissenheit oder Vorsatz?
Viele Energieberater setzen den Haken im KfW-Antrag, dass der Nachweis geführt wurde, ohne diesen wirklich durchgeführt zu haben. Daraufhin wird der Bauherren schriftlich hingewiesen, dass er den Nachweis bei einem Ingenieurbüro erstellen lassen muss. Die Kosten für so einen Wärmebrückennachweis betragen dann oft 3.000 bis 4.000 € oder noch mehr.
Bitte beachten Sie, dass die KfW-Bank die Unterlagen überprüft. Sofern dann der Wärmebrückennachweis nicht vorliegt können Sie und ihr Energieberater wegen Subventionsbetrug angegangen werden. Weitere Informationen zum Wärmebrückennachweis erhalten Sie hier.
Das Lüftungskonzept:
Im Lüftungskonzept wird der Nachweis geführt, ob eine Lüftungsanlage erforderlich ist oder ob eine freie Lüftung zulässig ist. Der Nachweis wird nach DIN 1946 geführt. Ob eine Lüftungsanlage notwendig ist hängt von mehreren Faktoren ab. Sehr häufig ist es jedoch so, dass bei einem mehrgeschossigen Einfamilienwohnhaus eine freie Lüftung (Fensterlüftung) gerade noch so zulässig ist. Ob das allerdings sinnvoll ist, muss jeder Bauherr für sich selbst entscheiden. Bei einem Effizienzhaus 40 Plus ist eine Lüftungsanlage jedoch Pflicht.
Die Luftdichtheitsmessung:
Nach Fertigstellung des Wohngebäudes ist eine Luftdichtheitsmessung als sogenannte Schlussmessung durchzuführen. Bei dieser Blower Door Messung wird die Luftwechselrate im Wohnhaus ermittelt. Ausführliche Informationen zur Luftdichtheitsmessung erhalten Sie auf unserer speziellen Seite zur Luftdichtheitsmessung.
Ich empfehle allerdings dringend nach Fertigstellung der Luftdichtigkeitsschicht eine sogenannte Bauzustandsmessung zur Leckageortung durchzuführen. Diese Leckageortung wird von der KfW-Bank nicht gefordert. Sehr häufig wird deswegen auf diese Messung verzichtet. Bitte denken Sie daran, dass nur mit bestehen der Blower Door Messung das Effizienzhaus auch wirklich nachgewiesen und bestätigt werden kann. Stellen Sie sich nur einmal vor, was passiert, wenn Fördergelder zurückgezahlt und das KfW-Darlehen rückgängig gemacht werden muss nur weil der Luftdichtheitstest nicht bestanden wird. Denn dann wird das Effizienzhaus nicht erreicht.
Effizienzhausnachweis nach Fertigstellung:
Nach Fertigstellung des Gebäudes stellt ihr Energieberater den KfW-Antrag – Bestätigung nach Durchführung – aus. Diesen Antrag müssen Sie wieder unterzeichnen und in der Hausbank einreichen. Damit ist das KfW-Darlehen abgeschlossen. Der Tilgungszuschuss wird von der Darlehenssumme abgezogen und nicht direkt an Sie ausbezahlt.
Den abschließenden KfW-Antrag für die Baubegleitung erstellt ihr Energieberater in diesem Zusammen ebenfalls mit aus. Diesen Antrag (BzA-ID) melden Sie wieder im Zuschussportal der KfW-Bank. Der Zuschuss zur Baubegleitung wird direkt an Sie ausbezahlt.
Zusammenfassend:
Damit ist die KfW-Antragsbearbeitung abgeschlossen. Die vorstehende Aufführung mag eventuell recht kompliziert klingen. Das ist sie aber nicht.
Wir von EBS Hochfranken erstellen alle erforderlichen Nachweise und Anträge in unserem Büro für Sie. Sie benötigen kein anderes Ingenieurbüro.
- Wir erstellen den Wärmebrückennachweis
- Wir führen die Luftdichtheitsmessung durch
- Wir erarbeiten das Lüftungskonzept und stellen alle KfW-Anträge aus.
- Mit uns haben Sie nur einen Ansprechpartner für alle Nachweise und Berechnungen.
Nach Abschluss der KfW-Antragsbearbeitung erhalten Sie von uns alle Unterlagen zusammengefasst als pdf für ihre Unterlagen. Somit haben Sie bei einer Nachprüfung alle notwendigen Unterlagen digital abgelegt.
Wenn Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen möchten können Sie uns schnell und einfach Ihr Anliegen schicken. Wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt setzten.
+49 (0) 9281 470 327
Falls Sie Fragen oder eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie einfach an! Wir helfen Ihnen gerne.
m.schneider@ebs-hochfranken.de
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit persönlichen Anregungen oder Problemen. Wir melden uns umgehend.
Wie hoch ist der Zuschuss zum Neubau?
Der Tilgungszuschuss den Sie für ihren Wohnhausneubau erhalten ist vom beantragten Effizienzhaus abhängig. Weiterhin ist der Zuschuss abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten in ihrem Wohnhaus und dem Erreichen der EE-Klasse (erneuerbare Energien) abhängig.
Die Zuschusshöhe können Sie auf der KfW-Seite im Programm 261/461 – Konditionen im Detail nachlesen.
Die Zuschusshöhe ist in 2,5 bis 5% Schritten gestaffelt. Der höchste Zuschuss wird beim Effizienzhaus 40 Plus gewährt.
Zusätzlich können Sie bei Beauftragung der Baubegleitung einen Zuschuss in Höhe von 50% der Baubegleitungskosten im KfW-Programm 431 – Baubegleitung – beantragen.
Die Baubegleitung im KfW-Programm
Die KfW fördert die Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung ihres Wohnhausneubaus durch einen externen und unabhängigen Energieberater für Energieeffizienz.
Die Baubegleitung umfasst nachstehende Leistungen:
- Unterstützung ihres Architekten bei Detailplanungen
- Mitwirkung bei Ausschreibung und Angebotsauswertungen
- Überprüfung und Kontrolle der Bauausführung
- Abnahme und Bauarbeiten
Die vorstehenden Leistungen beschränken sich allerdings nur auf die energetische Beurteilung. Sonstige Bauleistungen, (Architektenleistungen) sind davon ausgenommen. Nähere Informationen dazu können Sie im Merkblatt zur Baubegleitung auf der KfW-Seite unter Formulare & Downloads nachlesen.
Beantragung der Baubegleitung:
Für die Baubegleitung erhalten Sie zusätzlich einen Zuschuss der im KfW-Programm 261/461 angegeben wird. Die KfW-Bank gewährt ihnen einen Zuschuss in Höhe von 50% der Baubegleitungskosten jedoch max. 5.000 €.
Bitte beachten Sie, dass der KfW-Antrag vor Beauftragung der Leistungen gestellt und von der KfW-Bank genehmigt sein muss.
Gute Gründe für eine Baubegleitung
Der wesentliche Vorteil ist, dass Sie auf die notwendigen Unterlagen zum Effizienzhausnachweis einen Zuschuss in Höhe von 50% erhalten. Die Blower Door Messung sowie die Wärmebrückenberechnung verursachen sehr hohe Kosten. Auf diese Kosten erhalten Sie durch die KfW-Bank einen Zuschuss. Ergänzend dazu haben Sie noch einen unabhängigen Ansprechpartner für Fragen die beim Bauen auftreten, wenn es um Wärmeschutz, Dämmungen, Luftdichtheit etc. geht. Niemand möchte gerne bei seinen Arbeiten kontrolliert werden, und schon gar nicht ihr Architekt und ihre Baufirma. Gerade aus diesem Grund bezuschusst die KfW-Bank die Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieberater. Wir von EBS Hochfranken waren jahrzehntelang in der Bauleitung tätig und haben sehr viel Erfahrung mit den Bauabläufen und Ausführungen auf der Baustelle.Ihr Wohnhaus ist fertig. Wie geht es nun weiter?
Nach Fertigstellung des Wohngebäudes erstellt der Energieberater die KfW-Bestätigung nach Durchführung aus. Diese Bestätigung müssen Sie unterzeichnen und bei ihrem Finanzierungsinstitut einrechen. Damit ist der Vorgang für Sie abgeschlossen. Der Tilgungszuschuss wird von ihrer Darlehenssumme automatisch abgezogen. Sofern Sie eine Baubegleitung beantragt haben, erstellt der Energieberater auch hierfür die Schlussmeldung für die KfW-Bank. Diesen Antrag müssen Sie allerdings wie bei der Beantragung im Zuschussportal der KfW-Bank wieder angeben. Nach Prüfung der Unterlagen zahlt ihnen die KfW-Bank den 50%-igen Zuschuss aus.Weitergehende Informationen zu den KfW-Anträgen erhalten Sie auf den entsprechenden KfW-Seiten.
Pauschalangebot
für die komplette Antragsbearbeitung inkl. der Förderanträge und Baubegleitung jetzt
nur 2.100 € Netto *
Für ein Standard-Einfamilienwohnhaus ohne Keller im Landkreis Hof.
Im Angebotspreis ist der Baubegleitungszuschuss der KfW-Bank bereits berücksichtigt
Enthalten Sie dabei folgende Leistungen:
- Effizienzhausberechnung
- Wärmebrückennachweis
- Lüftungskonzept
- Baubegleitende Blower Door Messung zur Leckageortung
- Abschließende Blower Door Messung mit Ermittlung des n50 Wertes
- alle erforderlichen KfW-Anträge ausarbeiten
* Mehrkosten entstehen u. a. für eine Unterkellerung sowie Fahrtkosten außerhalb im Landkreis Hof.
Wenn Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen möchten können Sie uns schnell und einfach Ihr Anliegen schicken. Wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt setzten.
+49 (0) 9281 470 327
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Weiterführende Links zu Partnerseiten:
Auf diesen Partner Seiten finden Sie noch weitere Informationen zu vielen Fragen die Ihr Haus luftdichter machen.
- Fachverband für Luftdichtheit im Bauwesen e. V. FLiB – Fachverband für Luftdichtheit im Bauwesen,
- Deutsche Energie-Agentur „dena“ – auch hier erhalten Sie weitergehende nützliche Informationen zur Luftdichtheitsmessung,
- KfW-Bank – auch hier finden Sie selbstverständlich zusätzliche Informationen, vor allem was die Effizienzhäuser anbelangt
Unsere Zertifizierungen
Service wird bei EBS Hochfranken sehr groß geschrieben. Sehr Gerne können Sie alle ihre Fragen zur energetischen Gebäudesanierung, Luftdichtheitsmessung oder für anderen Leistungen rund um das Thema Energiesparen an uns stellen. Nutzen Sie dabei unser Kontaktformular oder rufen uns einfach an.
Gerne beantworte ich, soweit mir das möglich ist, alle ihre Fragen am Telefon als Service.