Energieausweis bestellen
Energieausweis für ihre Immobilie hier bestellen – einfach und unkompliziert
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statt 65,99 €
anhand Verbrauchsdaten
Ausstellung in 1 Tag
Rechtsgültig für Wohngebäude mit
Baujahr vor 1978:
oder Baujahr nach 1978:
*Preis gilt für Wohngebäude bis zu 2 WE
Für jede weitere Wohneinheit werden 7 € berechnet
Energieverbrauch der letzten 40 Monate im Ausstellungsjahr.
Angaben zum Wohngebäude:
Angaben über das Heizungssystem und Warmwassersystem:
Hier gelangen Sie zum Eingabeformular des Energieverbrauchsausweis. Mit dem Adobe Reader können Sie das Formular in aller Ruhe ausfüllen und uns per Mail zusenden.
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statt 349,99 €
anhand Planunterlagen
Ausstellung in 1 Tag
*Preis gilt für Wohngebäude bis 150 m² Wohnfläche und 1 bis 2 Wohneinheiten
Für jede weitere Wohneinheit werden 50 € berechnet
Zulage für Anbauten oder sonstige Verwinklungen nach Aufwand.Die Daten können auch bei einem Ortstermin von uns aufgenommen werden.
Planunterlagen müssen entweder vor dem Ortstermin als pdf zugesendet oder am Termin in Papierform vorgelegt werden.
Sofern keine Pläne vorliegen kann ein örtliches Aufmaß von uns durchgeführt werden.
Dieser Aufwand wird nach tatsächlichen Aufwand berechnet.
Die Fahrtkosten für den Ortstermin werden wie folgt berechnet:
Entfernung:
Die Entfernung wird von unserem Büro bis zum Gebäudestandort berechnet.
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Ausstellung in 1-3 Tagen
*Preis gilt für Wohngebäude ab 150 m² Wohnfläche und 1 bis 2 Wohneinheiten
Für jede weitere Wohneinheit werden 75 € berechnet
Zulage für Anbauten oder sonstige Verwinklungen nach Aufwand.Die Daten können auch bei einem Ortstermin von uns aufgenommen werden.
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Rechtsgültig für Wohngebäude mit Baujahr vor 1978:
oder Baujahr nach 1978:
* Der Preis gilt für Wohngebäude bis zu 2 WE
Für jede weitere Wohneinheit werden 7 € berechnet
Energieverbrauch der letzten 40 Monate im Ausstellungsjahr.
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*Preis gilt für Wohngebäude bis 150 m² Wohnfläche und 1 bis 2 Wohneinheiten
Für jede weitere Wohneinheit werden 50 € berechnet
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Sofern keine Pläne vorliegen kann ein örtliches Aufmaß von uns durchgeführt werden.
Dieser Aufwand wird nach tatsächlichen Aufwand berechnet.
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*Preis gilt für Wohngebäude ab 150 m² Wohnfläche und 1 bis 2 Wohneinheiten
Für jede weitere Wohneinheit werden 75 € berechnet
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Auch hier gelangen Sie zum Eingabeformular
zur Bestellung von einem Energieverbrauchsausweis. Die Daten für die Energieausweise können Sie selbstverständlich auch jederzeit gerne telefonisch durchgeben.
Nach der Bestellung erhalten Sie von uns eine Rechnung über den bestellten Energieauweis. Bitte beachten Sie, dass der Energieausweis erst nach Zahlungseingang auf unserem Konto per Email zugesendet wird.
mit dem nachstehenden Link gelangen Sie zur Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular.
Falls Sie Fragen oder eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie einfach an! Wir helfen Ihnen gerne.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit persönlichen Anregungen oder Problemen. Ihre Email wird umgehend beantwortet.
Wenn Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen möchten können Sie uns schnell und einfach Ihr Anliegen schicken. Wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt setzen.
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@ebs-hochfranken.de widerrufen.
Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Energieausweis wird für den Verkauf sowie für die Neuvermietung einer Immobilie benötigt. Ich erstelle für ihr Gebäude den richtigen Energieausweis. Teilweise wird der Energieausweis bereits auch bei der Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden verlangt.
Die ersten Energieausweise wurden für Wohngebäude die vor 1996 errichtet wurden, im Jahr 2008 ausgestellt. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung. Demzufolge sind für diese Gebäude die Energieausweise ab 2019 zu erneuern. Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Wohngebäuden ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung der immobilie vorzulegen. Liegt der Energieausweis dann noch nicht vor, drohen Bugelder von bis zu 15.000 €. Die Energieausweispflicht besteht übrigens auch für Nichtwohngebäude, wie Schulen, öffentliche Gebäude oder Hallen und Gewerbegebäude.
Sofern Sie für die Gebäudesanierung öffentliche Mittel und Zuschüssen z. B. von der KfW-Bank in Anspruch genommen haben, ist die Ausstellung des Energieausweises ebenfalls Pflicht
Der farbige Balken im Energieausweis stellt den energetischen Zustand des Gebäudes grafisch dar. Zusätzlich werden Angabe über den Primärenergiebedarf und über den Endenergiebedarf des Gebäudes gemacht. Allerdings darf die Angabe des Endenergiebedarfs nicht mit dem Heizenergiebedarf verwechselt werden.
Seit Einführung des GEG 2024 sind bei einigen Wohngebäuden zusätzliche Angaben über den regenerativen Heizenergieanteil aufzuführen.
Der Endenergiebedarf bzw. Primärenergiebedarf ist nur für den Vergleich von Gebäuden vorgesehen. Zu beachten gilt auch, dass der Energieausweis immer nur für das gesamte Gebäude ausgestellt wird. Ein Energiepass für eine einzelne Wohnung ist nicht zulässig. Jeder Energieapass besitzt eine Registrierungsnummer die rechts oben auf dem Energieausweis aufgedruckt ist.
Hinweise und Empfehlungen zu Sanierungsmaßnahmen und Modernisierungen sind auf der vorletzten Seite des Energieausweises zu machen. Fehlen diese Angaben ist der Energieausweis nicht rechtsgültig. Gerade das ist bei online bestellten Energieausweisen bedenklich. Der Ausweisaussteller muss diese Hinweise machen. Aus diesem Grund stelle ich nur nach vorherigem persönlichen Gespräch, einen Energieausweis aus.
Wie soll der Ausweisersteller Angaben über Modernisierungsmaßnahmen von einem Gebäude angeben, wenn er weder persönlich mit dem Eigentümer gesprochen oder das Gebäude gesehen hat.
Aus dem Grund sind Energieausweise, die online erstellt werden, bei Rechtsstreitigkeiten häufig anfechtbar. Vor Gericht werden diese regelmäßig abgelehnt bzw. nicht anerkannt. Aus diesem Grund gehört bei mir als Energie-Effizienzberater für die Ausstellung eines Energiepasses immer ein persönliches Gespräch dazu.
Bei einem VOR ORT ENERGIEAUSWEIS gebe ich während der Datenaufnahme gerne verschiedene Hinweise. Selbstverständlich nehme ich mir dabei auch die notwendige Zeit für Fragen zur Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Dieser Servive ist für mich selbstverständlich. Bei dem Ortstermin gebe ich vor Ort Hinweise auf mögliche Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten in der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Aus diesem Grund ist eine online Ausstellung des Ausweises bei EBS Hochfranken nicht möglich.
Als Energieberater von EBS Hochfranken stelle ich Energieausweise regional in Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz sowie in Sachsen und Thüringen seit über 10 Jahren tätig.
Der Energieausweis ist bei der Vermietung und dem Verkauf einer Immobilie Pflicht. Die Gültigkeit des ausgestellten Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist der Energieausweis unter Berücksichtigung eventuell getätigter Modernisierungen zu erneuern. Die Kontrolle der Energieausweise liegt in der Regel bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Aber auch bei den Bauämtern der Kommunen oder Landkreise in denen die Gemeinden oder Städte liegen.
Verstöße die im Zusammenhang mit der Erstellung oder Verwendung des Energieausweise liegen, sind Ordnungswidrigkeiten. Diese können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 € geahntet werden.
Im Übrigen sind Nachrüstverpflichtungen die in der EnEV gefordert werden, ebenfalls mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € belegt. Dazu zählt zum Beispiel der Einbau der Dämmung in der obersten Geschossdecke. Aber auch die Erneuerung der Heizungsanlage ist in der EnEV geregelt.
Sie wissen nicht welchen Energieausweis Sie für ihre Immobilie benötigen? Das ist kein Problem. Kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie selbstverständlich kostenlos und helfen Ihnen gerne weiter.
Oder lesen Sie in den nachstehenden Abschnitten alles Wissenswertes über den Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis.
Die Vorgaben zum Energieauweis sind im Teil 5 des Gebäudeenergiegesetzes GEG (2020) in den § 79 bis 88 geregelt.
Der Verbrauchsausweis wird für Gebäude ausgestellt die mehr als 4 Wohneinheiten besitzen. Für Gebäude die nach dem 1. November 1977 errichtet wurden kann ebenfalls ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Bei diesem Ausweis ergeben sich die Kennwerte allein aus dem Energieverbrauch der Wohnungsnutzer. Der Energiebedarf spielt dabei keine Rolle. Die Kosten für diesen Ausweis sind erheblich günstiger als die Kosten vom Bedarfsausweis.
Die Ausstellung des Bedarfsausweis ist für alle Gebäude möglich. Die Kennwerte vom Bedarfsausweis werden rechnerisch durch ein Standardnutzerverhalten ermittelt.
Der Energieausweis enthält lediglich allgemeine Informationen über das Gebäude. Persönliche Angaben wie Namen, Anzahl der Bewohner etc. sind nicht aufgeführt. Zusätzlich sind Angaben über die Gebäudebeheizung und deren Energieträgern wie zum Beispiel Öl, Gas oder Holz sowie deren Energiekennwerte enthalten. Seit der Einführung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) sind auch noch weitere Angaben über die CO2-Emissionen aufgeführt. Angaben über die Verwendung von regenerativen Energieträgern wie beispielsweise Solaranlage, Holz oder Wärmepumpen etc. werden ebenfalls angegeben. Die Angaben im Energieausweis sind in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt.
Der Energiebedarfsausweis besteht aus 5 Seiten. Der Energieverbrauchsausweis besteht ebenfalls aus 5 Seiten zuzüglich einer oder zwei Seiten in denen Angaben über den Energieverbrauch der letzten 3 Jahre aufgeführt sind. Weiterhin sind noch eine Vielzahl anderer Angaben wie zum Beispiel „Empfehlungen zu kostengünstigen Sanierungsmaßnahmen“ aufgeführt.
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt maximal 10 Jahre. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude oder am Heizungssystem, die den Heizwärmebedarf um mehr als 20% redzuieren, erfordern eine Erneuerung des Energieausweises.
Daten sowie Verbrauchsangaben die der Eigentümer bereitstellt, werden sorgfälltig auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Diese Unterlagen wie z. B. Verbrauchsangaben sind mit Lieferscheinen oder Rechnungen zu belegen und können uns einfach per Mail oder auf dem Postweg zugesendet werden.
Die Vorschläge der Modernisierungsmaßnahmen auf 4 Seite des Energieausweises verpflichten jedoch nicht den Eigentümer die Maßnahmen umzusetzen. Das Gebäudeenergiegesetz GEG fordert inzwischen zwingend Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen auf der vierten Seite im Energiepass zu machen. Aus diesem Grund stelle ich nur Energieausweise von Gebäuden aus, die ich persönlich vor Ort untersucht und angesehen habe. Nur so sind qualifizierte Angaben zu Energiesparmaßnahmen im Ausweis möglich. Fehlen diese Angaben im Energiepass ist dieser nicht rechtsgültig.
Grundsätzlich besteht keine Modernisierungspflicht für den Vermieter alte undichte Fenster zu erneuern. Bei dem Austasuch der Fenster und Türen müssen Sie allerdings auf den luftdichten Anschluss der Fugen an den Außenwänden, Fensterbrüstung und Fenstersturz achten. Häufig werden dabei erhebliche Fehler gemacht.
Hier finden Sie die häufigsten Fehler die beim Fensteraustausch gemacht werden. Bei der Sanierung der Fenster ist es notwendig das Lüftungsverhalten anzupassen. Hier erhalten Sie nützliche Informationen über die Gefahr einer Schimmelpilzbildung und wie Sie ihre Wohnung richtig lüften.
Grundsätzlich sagt unser Gesetzgeber aus, dass Wohnungen oder Wohngebäude grundsätzlich luftdicht gebaut sein müssen. Mehr Informationen zur Luftdichtheit bzw. Luftdichtheitsmessung von Gebäuden und wie diese überprüft wird erhalten Sie hier.
Bauteile mit großen Wärmeverlusten kann ich am einfachsten mit der Wärmebildkamera lokaliseren. Hier können Sie sich über die Einsatzmöglichkeiten der Wärmebildkamera informieren. An Wärmebrücken besteht jedoch zusätzlich das Problem, dass die Oberflächentemperatur in diesen Bereichen stark abkühlt und die Gefahr einer Schimmelpilzbildung dadurch sehr groß ist.
Die Einteilung der Effizienzklassen sind uns bereits seit vielen Jahren bei Elektrogeräten bekannt. Die Einstufung der Wohngebäude in Effizienzklassen wurde im Mai 2014 eingeführt. Die Skala beginnt bei A+ und reicht bis H. Wobei die Klassen A und B derzeitigen Neubauten entspricht. Bestandsgebäude mit einem durchschnittlichen Verbrauch liegen etwa im Bereich zwischen D und E.
Mit dem berechneten Energiebedarfswert ist es nicht möglich einen Rückschluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch zu machen. Häufig liest man in Fachzeitschriften oder im Internet, dass es möglich ist mit dem berechneten Wert den Energieverbrauch zu ermitteln. Diese Aussage ist definitiv falsch.
Der berechnete Energiebedarf ist nur zum Vergleich von Gebäuden mit vergleichbarer Wohnfläche bzw. umbauten Raum gedacht. Leerstände oder Teilbeheizungen, Warmwasserverbrauch sowie die Anzahl der Bewohner sind im Bedarfsausweis unberücksichtigt.
Der einfachere und damit günstigere Energieausweis ist der Verbrauchsausweis. Sofern für ihr Wohngebäude die Möglichkeit besteht einen Verbrauchsausweis auszustellen, empfehle ich diesen vorzuziehen. Zum einen liefert der Verbrauchsausweis in der Regel immer günstigere Werte als der des Bedarfsausweises.
Zum anderen ist der Verbrauchsausweis auch wesentlich kostengünstiger. Das liegt vor allem daran, dass nur die Verbrauchsdaten und die Wohnfläche des Gebäudes zur Bestimmung der Kennwerte herangezogen werden. In der Regel ist der Energieverbrauch immer niedriger als der nach Norm berechnete Energiebedarf.
Bei der Berechnung des Energiebedarfs wird angenommen, dass alle Räume innerhalb der beheizten Hüllfäche gleichmäßig auf 20°C aufgeheizt werden. Sehr häufig sind In einem Gebäude nicht alle Räume gleichmäßig aufgeheizt. Beispielsweise ist das Schlafzimmer oder Abstellraum sowie die Kellerräume nicht auf 20°C aufgeheizt.
Andere Räume wie Bad, Wohnzimmer aber teilweise über 20°C aufgeheizt. Der Energieverbrauch für die Warmwasseraufbereitung ist im Energieausweis ebenfalls ein entscheidender Faktor und hängt im wesentlichen von der Anzahl der Bewohner ab.
Als Energieberater und Energie-Effizienzhausexperte bin ich regional in fast ganz Bayern, Sachsen und Thüringen tätig.
Aufgrund der komplexen Datenaufnahme und der damit verbundenen Fehler nehme ich die Daten nur telefonisch oder persönlich auf. Aus diesem Grund erfolgt die Ausweisbestellung nur telefonisch.
Wenn Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen möchten können Sie uns schnell und einfach Ihr Anliegen schicken und wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt setzten.
Falls Sie Fragen oder eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie einfach an! Wir helfen Ihnen gerne.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit persönlichen Anregungen oder Problemen.
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.
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