Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

EBS Hochfranken
Inhaber: Michael Schneider
Steinacker 2
95183 Feilitzsch

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und dem jeweiligen Auftraggeber über Beratungs-, Berechnungs-, Prüf-, Nachweis-, Mess-, Untersuchungs- und Gutachterleistungen sowie sonstige vereinbarte Leistungen.

Auftraggeber können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung getroffenen Regelungen, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistungsumfang

Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Zum Leistungsangebot des Auftragnehmers können insbesondere gehören:

  • Energieberatung und energetische Bewertung von Gebäuden
  • individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
  • Energieausweise
  • Heizlastberechnungen
  • energetische Berechnungen und Nachweise
  • GEG-Nachweise
  • Blower-Door-Messungen und Luftdichtheitsprüfungen
  • Leckageortungen
  • Thermografieuntersuchungen
  • Schimmelpilzuntersuchungen und Gutachten
  • Wärmebrückenberechnungen
  • Fördermittelberatung und
  • Förderbegleitung
  • Leistungen im Zusammenhang mit BAFA- und KfW-Förderprogrammen
  • Nachhaltigkeitsbewertungen sowie QNG- und Zertifizierungsbegleitung
  • sonstige individuell vereinbarte Beratungs-, Berechnungs-, Mess-, Untersuchungs-, Prüf-, Nachweis- und Gutachterleistungen

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

3. Angebot, Auftraggeber und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an den im Angebot bezeichneten Auftraggeber und sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Auftragserteilung kann insbesondere in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.

Werden Anfragen oder Aufträge durch Dritte, insbesondere Makler, Architekten, Hausverwaltungen, Planer, Handwerksunternehmen oder sonstige Vermittler, übermittelt, ist vor Beginn der Leistung eindeutig festzulegen, wer Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Leistung eine ausdrückliche Bestätigung des Auftraggebers sowie der Rechnungsanschrift zu verlangen.

Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass ihm das Angebot und die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt wurden.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Angaben und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu können insbesondere Baupläne, Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibungen, Flächen- und Maßangaben, Verbrauchsdaten, Rechnungen, technische Datenblätter sowie Angaben zu vorhandenen oder geplanten Bauteilen und technischen Anlagen gehören.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber oder von durch diesen beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen als richtig und vollständig zugrunde zu legen, soweit keine offensichtlichen Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit bestehen.
Änderungen der Planung, Bauausführung, Anlagentechnik oder sonstiger für die Leistung relevanter Grundlagen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.Verzögerungen oder zusätzlicher Bearbeitungsaufwand, die durch fehlende, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Angaben oder Unterlagen entstehen, können zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit führen. Hierdurch entstehende zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.

5. Ortstermine und Bestandsaufnahme

Soweit für die vereinbarte Leistung ein Ortstermin oder eine Bestandsaufnahme erforderlich oder vereinbart ist, hat der Auftraggeber den Zugang zum Gebäude, Grundstück und zu den für die Leistung relevanten Gebäudebereichen zu ermöglichen.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor dem Ortstermin auf bekannte Gefahrenstellen, besondere Zugangsbedingungen oder sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Durchführung der Leistung von Bedeutung sind.

Nicht zugängliche, verdeckte oder ohne weitergehende Untersuchungen nicht erkennbare Bauteile, Konstruktionen und technische Anlagen können nur auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen, der erkennbaren Gegebenheiten und der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben berücksichtigt und bewertet werden.

Bauteilöffnungen, zerstörende Untersuchungen oder sonstige Eingriffe in die Bausubstanz sind nur Bestandteil der Leistung, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

Feststellungen im Rahmen einer Bestandsaufnahme, Thermografieuntersuchung, Leckageortung oder Schimmelpilzuntersuchung beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Untersuchung vorhandenen und erkennbaren Gegebenheiten sowie die jeweiligen Untersuchungsbedingungen.

6. Berechnungen, Bewertungen und Gutachten

Berechnungen, technische Bewertungen, Nachweise und Gutachten werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bearbeitung verfügbaren Unterlagen, Angaben, anerkannten Berechnungsverfahren sowie der bei einer gegebenenfalls durchgeführten Bestandsaufnahme erkennbaren Gegebenheiten erstellt.

Soweit erforderliche technische oder bauliche Angaben nicht vorliegen und nicht mit angemessenem Aufwand festgestellt werden können, dürfen fachlich begründete Annahmen getroffen werden. Wesentliche Annahmen werden, soweit für das Ergebnis relevant, in den jeweiligen Unterlagen oder Berechnungen berücksichtigt.

Änderungen an der Planung, Bauausführung, Gebäudenutzung, Anlagentechnik oder an sonstigen Berechnungsgrundlagen nach Erstellung der Leistung können die Ergebnisse beeinflussen und eine Überarbeitung erforderlich machen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer entsprechende Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.

Eine Überprüfung oder Überarbeitung aufgrund nachträglicher Änderungen ist nur Bestandteil des ursprünglichen Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls können hierdurch entstehende zusätzliche Leistungen gesondert berechnet werden.

Gutachten und fachliche Bewertungen beziehen sich auf den vereinbarten Untersuchungsgegenstand und den zum Zeitpunkt der Untersuchung oder Bewertung feststellbaren Zustand.

7. Fördermittel und Förderprogramme

Soweit vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Beantragung, Durchführung und Nachweisführung von Fördermaßnahmen, insbesondere im Rahmen von Förderprogrammen der BAFA und KfW.

Der konkrete Umfang der Förderbegleitung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und der getroffenen Vereinbarung.
Eine Garantie für die Bewilligung, Förderfähigkeit oder Auszahlung von Fördermitteln wird nicht übernommen. Die abschließende Prüfung und Entscheidung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Fördermittelgeber.

Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen, Merkblätter und sonstigen Vorgaben des jeweiligen Fördermittelgebers.

Änderungen von Förderbedingungen, Förderrichtlinien, technischen Anforderungen oder der Verwaltungspraxis, die nach Auftragserteilung oder Leistungserbringung eintreten, liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, förderrelevante Änderungen der Planung, Ausführung, Anlagentechnik oder des beauftragten Leistungsumfangs vor deren Umsetzung dem Auftragnehmer mitzuteilen und mit diesem abzustimmen.

Aufträge, Lieferungen oder Bauleistungen dürfen nicht vor dem nach den jeweiligen Förderbedingungen zulässigen Zeitpunkt beauftragt oder begonnen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm hierzu erteilten Hinweise zu beachten.

Nachteile oder der Verlust einer Förderung, die aufgrund nicht mitgeteilter Änderungen, vorzeitiger Beauftragungen oder Maßnahmenbeginne, unrichtiger oder unvollständiger Angaben oder einer Nichtbeachtung von Förderbedingungen durch den Auftraggeber oder beteiligte Dritte entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers, soweit der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.

8. Termine und Bearbeitungszeiten

Angegebene Bearbeitungszeiten und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

Die Bearbeitungszeit beginnt grundsätzlich erst, wenn alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Angaben und Informationen vollständig vorliegen und erforderliche Ortstermine durchgeführt wurden.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, nachträglicher Änderungen der Planungs- oder Berechnungsgrundlagen oder aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Bearbeitungszeit angemessen.

Hierzu zählen insbesondere Verzögerungen durch Behörden, Fördermittelgeber, Zertifizierungsstellen oder sonstige am Projekt beteiligte Dritte.

Vom Auftraggeber gewünschte kurzfristige oder bevorzugte Bearbeitungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuell getroffenen Vereinbarung.

Zusätzliche Leistungen, nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sowie erforderliche Überarbeitungen aufgrund geänderter Planungs-, Ausführungs- oder Berechnungsgrundlagen können gesondert berechnet werden.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Nebenkosten und Auslagen nach Maßgabe des jeweiligen Angebots oder der getroffenen Vereinbarung zu vergüten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend dem Leistungsfortschritt angemessene Abschlagsrechnungen zu stellen.

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

10. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Auftrags

Wird ein Auftrag vor vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung gekündigt oder auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet, richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bereits erbrachte Leistungen, Teilleistungen und angefallene Aufwendungen werden entsprechend dem bis zur Beendigung erreichten Leistungsstand abgerechnet.

Soweit durch die vorzeitige Beendigung zusätzliche Aufwendungen entstehen, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang gesondert berechnet werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung erforderliche Unterlagen oder Informationen nicht zur Verfügung stellt, notwendige Mitwirkungshandlungen nicht erbringt oder fällige Zahlungen nicht leistet und hierdurch die weitere Bearbeitung des Auftrags wesentlich beeinträchtigt wird.

Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Soweit Schäden oder fehlerhafte Ergebnisse auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet zur Verfügung gestellten Angaben, Unterlagen oder Informationen des Auftraggebers oder von diesem eingeschalteter Dritter beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit für den Auftragnehmer nicht erkennbar war.

Der Auftragnehmer haftet nicht für nachträgliche Änderungen der Planung, Bauausführung, Anlagentechnik oder Nutzung, die ihm nicht mitgeteilt wurden und die Auswirkungen auf bereits erstellte Berechnungen, Nachweise, Bewertungen oder Gutachten haben.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

12. Urheberrecht und Verwendung von Unterlagen

Die vom Auftragnehmer erstellten Berechnungen, Berichte, Gutachten, Konzepte, Nachweise, Sanierungsfahrpläne, Zeichnungen, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen sind ausschließlich für den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Zweck und das betreffende Projekt oder Gebäude bestimmt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Unterlagen im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks zu verwenden und an unmittelbar am jeweiligen Projekt beteiligte Planer, Architekten, Fachunternehmen, Behörden, Fördermittelgeber und Zertifizierungsstellen weiterzugeben.

Eine Verwendung der Unterlagen für andere Gebäude, Bauvorhaben oder Projekte sowie eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder kommerzielle Weiterverwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

Änderungen oder Bearbeitungen der vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers. Die weitere Verwendung veränderter Unterlagen darf nicht den Eindruck erwecken, dass die Änderungen vom Auftragnehmer erstellt oder geprüft wurden.

Gesetzliche urheberrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

Über das bestehende Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und die Folgen des Widerrufs wird der Verbraucher gesondert belehrt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Leistung beginnt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den vorzeitigen Leistungsbeginn, den Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.

14. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und sonstiger betroffener Personen ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Soweit im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten Dritter übermittelt werden, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Übermittlung und Bereitstellung dieser Daten im gesetzlich zulässigen Rahmen erfolgt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf der Website von EBS Hochfranken abrufbar ist.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht eingeschränkt wird.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bleiben jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

Stand Juli 2026

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen

Geben Sie ihre Telefonnummer an, Sie werden umgehend zurückgerufen

Hinweis: Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Copyright 2026 © – EBS-Hochfranken – Ihr Servicepartner in Franken, Hof, Bayreuth, Erlangen, Würzburg, Nürnberg, Oberfranken, Oberpfalz und Bayern

up