GEG-Berechnung vom Energieeffizienz-Experten
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten für Neubauten, Anbauten und bestimmte Sanierungsmaßnahmen klare Vorgaben hinsichtlich des Energiebedarfs und der energetischen Qualität eines Gebäudes. Eine professionelle GEG-Berechnung bildet dabei die Grundlage für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und ist häufig Voraussetzung für die Baugenehmigung sowie die Inanspruchnahme von Fördermitteln.
Wir erstellen GEG-Berechnungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser und unterstützen Bauherren, Architekten, Bauträger und Immobilienbesitzer bei der energetischen Planung ihrer Projekte. Durch eine frühzeitige Betrachtung der energetischen Anforderungen können mögliche Optimierungspotenziale erkannt und wirtschaftliche Lösungen entwickelt werden.
Was ist eine GEG-Berechnung?
Die GEG-Berechnung dient dem Nachweis, dass ein Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Dabei werden sowohl die energetische Qualität der Gebäudehülle als auch die Effizienz der Anlagentechnik bewertet.
Im Rahmen der Berechnung werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt:
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke
- Qualität von Fenstern und Außentüren
- Luftdichtheit des Gebäudes
- Heizungsanlage und Wärmeerzeuger
- Warmwasserbereitung
- Lüftungstechnik
- Nutzung erneuerbarer Energien
- Jahres-Primärenergiebedarf
- Transmissionswärmeverlust
Anhand dieser Daten wird ermittelt, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind.
Für welche Gebäude wird eine GEG-Berechnung benötigt?
Eine GEG-Berechnung kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein. Besonders häufig wird sie bei Neubauten benötigt, da für diese ein vollständiger energetischer Nachweis erbracht werden muss.
Typische Anwendungsfälle sind:
- Neubau eines Einfamilienhauses
- Neubau eines Mehrfamilienhauses
- Anbau oder Erweiterung bestehender Wohngebäude
- Umfassende energetische Sanierungen
- Nutzungsänderungen von Gebäuden
- Nachweis für Förderprogramme
- Planung von Effizienzhäusern
Bereits in einer frühen Planungsphase kann eine energetische Berechnung dabei helfen, spätere Anpassungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
GEG-Nachweis für Neubauten
Beim Neubau eines Wohngebäudes müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes vollständig eingehalten werden. Die energetischen Kennwerte werden bereits während der Planungsphase berechnet und dokumentiert.
Eine professionelle GEG-Berechnung ermöglicht es, verschiedene Varianten hinsichtlich Gebäudehülle und Anlagentechnik miteinander zu vergleichen. Dadurch können wirtschaftliche Lösungen gefunden werden, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllen als auch langfristig niedrige Energiekosten ermöglichen.
Besonders bei modernen Neubauten spielen Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und hochwertige Dämmstandards eine wichtige Rolle. Durch die richtige Kombination dieser Komponenten lassen sich häufig sehr gute energetische Ergebnisse erzielen.
GEG-Berechnung bei Sanierungen
Auch bei größeren Sanierungsmaßnahmen können energetische Nachweise erforderlich werden. Zudem bildet die GEG-Berechnung eine wichtige Grundlage für die Planung einer energetischen Modernisierung.
Durch die Berechnung können verschiedene Sanierungsmaßnahmen bewertet werden, beispielsweise:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dachdämmung
- Austausch von Fenstern
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau einer Wärmepumpe
- Installation einer Lüftungsanlage
- Nutzung von Photovoltaik
Die Ergebnisse ermöglichen eine fundierte Entscheidung darüber, welche Maßnahmen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Grundlage für Fördermittel und Effizienzhaus-Nachweise
Viele Förderprogramme setzen eine energetische Berechnung voraus. Insbesondere bei Förderungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind detaillierte Nachweise erforderlich.
Eine fachgerechte GEG-Berechnung schafft die Grundlage für:
- Effizienzhaus-Nachweise
- Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen
- Förderungen für Wärmepumpen
- Förderungen für Gebäudehüllenmaßnahmen
- Förderungen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans
Wenn Sie eine umfassende energetische Modernisierung planen, empfehlen wir zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Warum eine frühzeitige energetische Planung sinnvoll ist
Viele Bauherren beschäftigen sich erst kurz vor Einreichung des Bauantrags mit den energetischen Anforderungen. Häufig führt dies zu unnötigen Anpassungen oder zusätzlichen Kosten.
Eine frühzeitige GEG-Berechnung bietet zahlreiche Vorteile:
- Rechtzeitige Erkennung möglicher Schwachstellen
- Optimierung der Gebäudehülle
- Wirtschaftliche Auswahl der Anlagentechnik
- Vermeidung später Planungsänderungen
- Bessere Fördermöglichkeiten
- Langfristig geringere Energiekosten
Insbesondere bei Neubauten kann die energetische Planung bereits in der Entwurfsphase wichtige Entscheidungen unterstützen.
Zusammenhang zwischen GEG-Berechnung und Heizlastberechnung
Neben der GEG-Berechnung spielt die Heizlastberechnung eine wichtige Rolle für die energetische Planung eines Gebäudes. Während die GEG-Berechnung die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz bewertet, dient die Heizlastberechnung zur Ermittlung der tatsächlich benötigten Heizleistung.
Eine korrekt dimensionierte Heizungsanlage sorgt für:
- höhere Effizienz
- geringere Betriebskosten
- längere Lebensdauer der Anlagentechnik
- höheren Wohnkomfort
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zur Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.
GEG-Berechnung und Energieausweis
Die Ergebnisse der energetischen Berechnung bilden häufig die Grundlage für die Erstellung eines Energieausweises.
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und wird beispielsweise benötigt bei:
- Verkauf einer Immobilie
- Vermietung einer Immobilie
- Neubau eines Wohngebäudes
Wenn Sie zusätzlich einen Energieausweis benötigen, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zum Energieausweis für Wohngebäude.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Erstellung einer GEG-Berechnung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
- Baubeschreibung
- Angaben zum Wandaufbau
- Angaben zur Dachkonstruktion
- Fenster- und Türdaten
- Informationen zur Heizungsanlage
- Informationen zur Warmwasserbereitung
- Daten zu Lüftungsanlagen
- Angaben zu Photovoltaik- oder Solaranlagen
Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto schneller kann die Berechnung durchgeführt werden.
Vorteile unserer GEG-Berechnungen
Wir unterstützen private Bauherren, Eigentümer, Bauträger und Planungsbüros bei der Erstellung gesetzeskonformer energetischer Nachweise.
Unsere Leistungen umfassen:
- GEG-Berechnungen für Wohngebäude
- Nachweise für Neubauten
- Berechnungen für Sanierungen
- Unterstützung bei Förderprogrammen
- Beratung zu Effizienzhaus-Standards
- Abstimmung mit Architekten und Fachplanern
- Individuelle Betreuung Ihres Projekts
Dabei legen wir besonderen Wert auf praxisgerechte und wirtschaftliche Lösungen, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllen als auch langfristig zu niedrigen Energiekosten beitragen.
Häufige Fragen zur GEG-Berechnung
Eine GEG-Berechnung ist ein energetischer Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dabei wird überprüft, ob ein Wohngebäude die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllt.
Eine GEG-Berechnung wird insbesondere bei Neubauten, größeren Anbauten, bestimmten Sanierungsmaßnahmen sowie im Rahmen von Förderanträgen benötigt.
Bei Neubauten ist ein energetischer Nachweis in der Regel verpflichtend und Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen. Die erforderlichen Unterlagen werden üblicherweise im Zuge des Genehmigungsprozesses eingereicht.
Benötigt werden in der Regel Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Angaben zu Bauteilen, Fenstern sowie Informationen zur Heizungs- und Anlagentechnik.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Gebäudes und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In vielen Fällen kann die Berechnung innerhalb weniger Werktage erstellt werden.
Die Kosten richten sich nach Gebäudegröße, Planungsstand und Umfang der erforderlichen Nachweise. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Ja. Wärmepumpen werden im Rahmen der energetischen Berechnung berücksichtigt und können sich positiv auf die energetische Bewertung des Gebäudes auswirken.
Ja. Die Berechnung bildet häufig die Grundlage für Förderprogramme und Effizienzhaus-Nachweise und kann bei der Planung geförderter Maßnahmen unterstützen.
Die GEG-Berechnung dient dem Nachweis der gesetzlichen Energieeffizienzanforderungen eines Gebäudes. Die Heizlastberechnung ermittelt hingegen die tatsächlich benötigte Heizleistung für die Auslegung der Heizungsanlage.
Ja. Auch bei Bestandsgebäuden können energetische Berechnungen durchgeführt werden, beispielsweise zur Planung von Sanierungsmaßnahmen oder zur Vorbereitung von Förderanträgen.
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